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Rot-Grün und CDU wollen Sperrklausel für Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen einführen

Parken in Pink

Bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen soll es wieder eine Sperrklausel geben. SPD, CDU und Grüne einigten sich am 22.09.2015 mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf auf die Einführung einer 2,5%-Hürde. Das Landesverfassungsgericht hatte 1999 die bis dahin geltende Sperrklausel von 5% gestrichen.

Sperrklausel soll Zersplitterung der Räte verhindern

Mit der neuen Hürde soll die Zersplitterung der Räte in viele kleine Fraktionen verhindert werden. Bei der Kommunalwahl im Jahr 2014 waren bis zu 13 verschiedene Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber in einzelne Räte eingezogen. Das macht die Mehrheitsfindung immer komplizierter.