Regierung will mehr Rechtssicherheit bei Vergabe von Wegenutzungsrechten für Strom- und Gasverteilernetze

Zitiervorschlag
Regierung will mehr Rechtssicherheit bei Vergabe von Wegenutzungsrechten für Strom- und Gasverteilernetze. beck-aktuell, 25.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177221)
Die Bundesregierung will das Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten für Strom- und Gasverteilernetze in den Kommunen verbessern und hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/8184) in den Bundestag eingebracht. Dies hat der parlamentarische Pressedienst am 25.04.2016 mitgeteilt. Das geplante Gesetz soll für mehr Rechtssicherheit in dem Verfahren sorgen.
Geplantes Gesetz soll für mehr Rechtssicherheit sorgen
Die Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung ("Konzessionen") müssen gemäß § 46 EnWG in vergabeähnlichen Verfahren alle 20 Jahre neu vergeben werden. Wie die Bundesregierung im Entwurf schreibt, sei es beim Wechsel der Inhaber dieser Wegenutzungsrechte vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Die damit verbundenen Verfahrensverzögerungen würden der Allgemeinheit schaden, da wichtige Netzausbau- und Verstärkungsmaßnahmen zum Erliegen kommen könnten. Um Abhilfe zu schaffen, ziele der Gesetzentwurf „zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung“ darauf ab, "das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (zum Beispiel bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher zu regeln sowie Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern", zitiert die Regierung aus dem Koalitionsvertrag.
Konkretisierung des gemeindlichen Auskunftsanspruchs gegenüber Konzessionsinhaber zu relevanten Netzdaten
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung und Erweiterung mehrerer Instrumente vor: So soll der Auskunftsanspruchs der Gemeinde gegenüber dem Inhaber des Wegenutzungsrechts im Hinblick auf relevante Netzdaten konkretisiert werden. Um das Ausschreibungsverfahren transparent und diskriminierungsfrei durchführen zu können, sollen der Gemeinde möglichst ausführliche und belastbare Informationen zur wirtschaftlichen und technischen Situation des Netzes zur Verfügung gestellt werden müssen. Denn der Wettbewerb um das Netz bedürfe klarer Regeln: "Er muss diskriminierungsfrei ausgestaltet werden und sicherstellen, dass dasjenige Unternehmen zum Zuge kommt, welches die Aufgabe des Netzbetriebs zum Wohl der Allgemeinheit am besten wahrnehmen kann", schreibt die Regierung. Der Wettbewerb um das Netz erfordere einerseits Vorgaben an die Gemeinden, die das Verfahren durchführen. Andererseits müsse es strenge Regeln gegenüber den aktuellen Inhabern des Wegenutzungsrechts geben, "denen trotz eines drohenden Netzgebietsverlustes aufgegeben werden muss, an einem fairen Verfahren mitzuwirken".
Zeitliche gestaffelte Rügeobliegenheit für beteiligte Unternehmen
Als weitere Maßnahme soll allen Unternehmen eine "Rügeobliegenheit" auferlegt werden. Der Gesetzesentwurf sieht abhängig von der Art der Rechtsverletzung gestaffelte Rügefristen vor, innerhalb derer ein beteiligtes Unternehmen etwaige Mängel im Verfahren zwingend geltend machen muss. "So wird vermieden, dass Verfahrensfehler noch Jahre nach der Entscheidung erstmals geltend gemacht werden und sich der neue Wegenutzungsinhaber sowie die Gemeinde in einem fortdauernden Schwebezustand der Rechtsunsicherheit befinden", argumentiert die Regierung. Im Fall streitiger Netzübernahmeverhandlungen muss die Konzessionsabgabe weiter gezahlt werden. So sollen Einnahmeverluste der Gemeinde vermieden werden.
Objektivierter Ertragswert im Regelfall für Netzkaufpreis maßgeblich
Auch die bestehende Verpflichtung zur Übereignung der Netze "gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung" soll konkretisiert werden. Der Wechsel des Wegenutzungsrechtsinhabers dürfe nicht an einem "prohibitiv hohen Kaufpreis" scheitern. Die Regierung übernimmt hier den in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz des objektivierten Ertragswertes als Regelfall. In der Begründung des Entwurfs stellt die Regierung fest: "Die Zielvorgabe der vorliegenden Novelle lautet: Jedem (kommunalen Bewerber) ist eine rechtssichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann."
- Redaktion beck-aktuell
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Regierung will mehr Rechtssicherheit bei Vergabe von Wegenutzungsrechten für Strom- und Gasverteilernetze. beck-aktuell, 25.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177221)



