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Rechtsausschuss des Bundestags empfiehlt Beschlussfassung über Sterbehilfe-Gesetzentwürfe

Revitalisierte VwGO

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am 04.11.2015 den Weg für die abschließende Debatte zum assistierten Suizid freigemacht. Wie der parlamentarische Pressedienst berichtet, hat der Ausschuss dem Bundestag empfohlen, einen Beschluss über die vier vorliegenden Gruppen-Gesetzentwürfe um die Abgeordneten Brand-Griese (BT-Drs. 18/5373), Hintze-Reimann (BT-Drs. 18/5374), Künast-Sitte (BT-Drs. 18/5375) und Sensburg-Dörflinger (BT-Drs. 18/5376) herbeizuführen. Über die einzelnen Entwürfe hat der Ausschuss nicht abgestimmt.

Gruppenantrag fordert Verzicht auf strafrechtliche Regelungen zur Suizidbeihilfe

Der Bundestag berät und entscheidet über die Gesetzentwürfe zur Regelung der Sterbebegleitung am 06.11.2015. Geplant ist, nach dem sogenannten Stimmzettelverfahren abzustimmen. Als Zusatzpunkt wird außerdem über einen Gruppenantrag (BT-Drs. 18/6546) abgestimmt. Darin fordern die Antragsteller, auf strafrechtliche Regelungen zur Suizidbeihilfe zu verzichten.