Keine Frauenquote für das BVerfG

Zitiervorschlag
Keine Frauenquote für das BVerfG. beck-aktuell, 21.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193311)
Bei der Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht wird es auch künftig keine Frauenquote geben. Ein entsprechendes Ansinnen der Grünen-Fraktion lehnte der Rechtsausschuss des Bundestages am 20.05.2015 mehrheitlich ab. Für den Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des BVerfGG stimmten außer den Grünen nur die Vertreter der Fraktion Die Linke. Ebenfalls mit Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt wurde ein Grünen-Vorschlag, dass Zählverfahren für den Wahlausschuss der Bundesverfassungsrichter zu ändern.
Künftig soll gesamter Bundestag über Wahl der Verfassungsrichter entscheiden
Einstimmig angenommen wurde hingegen der ursprüngliche Gesetzentwurf aller Fraktionen (BT-Drs. 18/2737). Demnach soll künftig der gesamte Bundestag über die Wahl von Bundesverfassungsrichtern entscheiden. Der Bundestag wählt nach Art. 94 GG eine Hälfte der Verfassungsrichter, der Bundesrat die andere. Bisher war ein zwölfköpfiger Wahlausschuss des Bundestages mit der Wahl befasst. Mit der Neuregelung, die am 21.05.2015 in zweiter und dritter Lesung im Plenum beraten werden soll, soll der Wahlausschuss künftig Vorschläge für die Wahl ausarbeiten. Die Abstimmung erfolgt dann ohne Aussprache in geheimer Wahl im Plenum.
Diskussion um Frauenquote in Gerichten möglicherweise noch nicht abgeschlossen
Im Hinblick auf eine mögliche Frauenquote – die Grünen hatten vorgeschlagen, dass in jeden Senat des Gerichts mindestens drei Frauen gewählt werden müssen – zeigte sich ein Vertreter der SPD-Fraktion offen. Er begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass dies eine "sehr grundsätzliche Frage" sei, die nicht per Änderungsantrag nach der ersten Lesung geklärt werden könne. Zudem sei fraglich, warum sich der Vorschlag nur auf das BVerfG beschränke. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sagte, dass auf die Repräsentanz von Frauen in den Gerichten geachtet werden müsse. Eine Quote sei aber nicht erforderlich. Ein Grünen-Vertreter hatte den Antrag mit der Unterrepräsentanz von Frauen im Gerichtswesen und der jüngst verabschiedeten Frauenquote für die Wirtschaft begründet.
- Redaktion beck-aktuell
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Keine Frauenquote für das BVerfG. beck-aktuell, 21.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193311)



