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Petitionsausschuss fordert Änderung bei Berechnung des Mietspiegels

Parken in Pink

Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt Forderungen, die Berechnung der im Mietspiegel wiedergegebenen ortsüblichen Vergleichsmiete zu ändern. In der Sitzung am 14.10.2015 beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine entsprechende Petition dem Bundesjustizministerium als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Petenten fordern Berücksichtigung aller Wohnungen

Wie der Pressedienst des Bundestages schreibt, wird in der Petition gefordert, dass zur Erhebung des qualifizierten Mietspiegels alle Wohnungen erfasst werden, unabhängig davon, ob sich der Mietzins verändert hat. Derzeit würden gleichbleibende Mieten, die im Mietspiegel dämpfend wirkten, nicht berücksichtigt, bemängeln die Petenten. Der Durchschnitt werde aus Wohnungen berechnet, bei denen die Miete im Zeitraum der zurückliegenden vier Jahre gestiegen oder für die ein neuer Mietvertrag geschlossen worden sei. "Dadurch werden alteingesessene Mieter benachteiligt, die sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können", heißt es in der Eingabe.

Eindämmung des Mietanstiegs schon seit geraumer Zeit politisches Thema

Der Petitionsausschuss weist in der Begründung seiner Beschlussempfehlung unter Bezugnahme auf Auskünfte des zuständigen Bauausschusses sowie der Bundesregierung auf verschiedene gesetzliche Maßnahmen hin, die den Mietanstieg insbesondere in Ballungsräumen eindämmen sollten. So sei schon in dem im Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsänderungsgesetz eine Regelung eingeführt worden, um flexibel auf Mietsteigerungen reagieren zu können. Danach könnten die einzelnen Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15% absenken. Das jüngst in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz wiederum regle, dass zum einen die Kosten der vom Vermieter eingeschalteten Makler nicht mehr auf die Wohnungssuchenden umgewälzt werden können. Außerdem dürfe bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10% steigen. Wie aus der Vorlage hervorgehe, seien auch weitere Maßnahmen zum Schutz der Mieter geplant. So hätten die Koalitionsfraktionen unter anderem vereinbart, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete "auf eine breitere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt werden soll". Die Bundesregierung, so heißt es weiter, habe angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Der Petitionsausschuss hält in diesem Zusammenhang die vorliegende Petition für geeignet, "um auf die bestehende Problematik aufmerksam zu machen".