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Nordrhein-Westfalens Landtag beschließt 2,5%-Hürde bei Kommunalwahlen

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Nordrhein-Westfalen führt wieder eine Sperrklausel gegen Splittergruppen bei Kommunalwahlen ein. Parteien und Wählervereinigungen müssen mindestens 2,5% der Stimmen holen, um in die Räte und Kreistage einziehen zu können. Eine solche Änderung der Landesverfassung beschloss am 10.06.2016 der Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der CDU-Opposition. Die Piraten sprachen von einem "Demokratieabbaugesetz" und kündigten eine Verfassungsklage an. Die FDP enthielt sich.

Seit Jahrtausendwende zunehmende Zersplitterung

1999 hatte das Landesverfassungsgericht die damalige 5%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gekippt. Seitdem kam es in den Räten und Kreistagen zu einer zunehmenden Zersplitterung mit teilweise mehr als 10 verschiedenen Parteien und Gruppierungen. SPD, CDU und Grüne sehen die Arbeits- und Mehrheitsfähigkeit der Parlamente dadurch gefährdet.

Kommunalminister bezeichnet 2,5%-Hürde als moderat

Nordrhein-Westfalens Kommunalminister Ralf Jäger (SPD) sagte, die 2,5%-Hürde sei eine moderate, verfassungskonforme Grenze, der das Parlament guten Gewissens zustimmen könne. Der CDU-Abgeordnete Ralf Nettelstroth betonte, das Engagement der über 20.000 ehrenamtlichen Ratsmitglieder sei vielerorts in Marathonsitzungen überstrapaziert worden. Piraten-Fraktionschef Michele Marsching hielt dagegen, ein Beweis für eine Funktionsunfähigkeit der Parlamente fehle. Auch der FDP-Abgeordnete Henning Höhne gab zu bedenken: "Funktionsunfähigkeit darf nicht mit Unbequemlichkeit gleichgesetzt werden."