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Haltungsform von Legehennen soll auch bei eierhaltigen Lebensmitteln angegeben werden

Klageindustrie

Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz setzen sich für eine Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln ein, in denen Eier verarbeitet sind (BR-Drs. 112/16). Die Länder möchten die Bundesregierung auffordern, eine Regelung zu schaffen, die Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei solchen Produkten vorschreibt.

Kunden sollen ihre Kaufentscheidung an Information zu Haltungsform ausrichten können

Entsprechende Angaben bei unverarbeiteten Eiern hätten zur besseren Verbraucherinformation geführt und den Marktanteil von Eiern aus tierwohlgerechteren Haltungsformen vergrößert. Bei verarbeiteten Produkten sei es Kunden hingegen derzeit nicht möglich, die Haltungsform der Legehennen zu erkennen und ihre Kaufentscheidung daran auszurichten, kritisieren die Bundesländer. Der Entschließungsantrag wurde am 18.03.2016 im Bundesratsplenum vorgestellt und anschließend dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union zur weiteren Beratung zugeleitet.