Bund will Schlupflöcher bei Haftung von Atomkonzernen schließen

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Bund will Schlupflöcher bei Haftung von Atomkonzernen schließen. beck-aktuell, 01.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175406)
Eigentlich sollte das Gesetz schon längst verabschiedet sein. Es soll verhindern, dass sich Atomkonzerne durch Abspaltung vor der milliardenschweren Haftung für die Atom-Altlasten drücken können. Nun macht die Bundesregierung Tempo und und schließt Gesetzeslücken, wie es aus Koalitionskreisen am 31.05.2016 heißt. So wolle das Bundeskabinett eine entsprechende Erklärung am 01.06.2016 beschließen. Darin solle die Absicht betont werden, das schon auf den Weg gebrachte Nachhaftungsgesetz zu ergänzen und noch in 2016 zu verabschieden. Von der geplanten Regelung würden mögliche Abspaltungen nach dem 01.06.2016 erfasst.
Eon und RWE planen Aufspaltung
Eon will bei der Hauptversammlung am 08.06.2016 die Aufspaltung des Konzerns beschließen. Der Mutterkonzern soll sich dann auf Ökostrom, Netze sowie Vertrieb konzentrieren – aber auch die Atomkraftwerke weiter betreiben. Das angeschlagene Geschäft mit den übrigen Großkraftwerken und der Energiehandel sind bereits operativ in der neuen Tochter Uniper abgetrennt. Auch bei RWE soll der Nuklearteil bei der Muttergesellschaft bleiben. Das "Zukunftsgeschäft“ mit erneuerbaren Energien, Netzbetrieb und Vertrieb wird in eine neue Gesellschaft ausgegliedert. Die Frage ist aber, ob bei einer Pleite der Muttergesellschaft auch die Tochterfirmen haften.
Stromkonzerne sollen sich mit 23,3 Milliarden Euro an Atomausstieg beteiligen
Die Regierungskommission zum Atomausstieg hatte Ende April 2016 vorgeschlagen, dass die vier Stromkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW bis 2022 rund 17,2 Milliarden Euro an einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll managen soll. Gegen Zahlung eines Risikozuschlags in Höhe von rund 35% können die Unternehmen zudem die Haftung für Kosten- und Zinsrisiken vollständig an den Staat übertragen, sodass sich ein Gesamtbetrag von 23,3 Milliarden Euro ergibt. Für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des radioaktiven Abfalls sollen die Unternehmen verantwortlich bleiben.
Nachhaftungsverpflichtung bei Nichtzahlung des Risikoaufschlags
Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz vor, um die Empfehlungen der Kommission umzusetzen. Der Regelungsvorschlag soll auch den Aspekt der Nachhaftung abgespaltener Konzernteile umfassen. Ziel sei es, das Nachhaftungsgesetz so zu erweitern, dass auch abgespaltene Unternehmen und Unternehmensteile für Verpflichtungen an den Fonds haften. Diese Nachhaftungsverpflichtungen sollen den Angaben zufolge bestehen, solange ein Unternehmen den Risikozuschlag nicht gezahlt hat und damit die Mittelübertragung auf den Fonds absichern. Wenn also der Risikoaufschlag nicht komplett bis 2022 gezahlt wird, müssen die Unternehmen nach Darstellung der Kommission die Nachhaftung mit ihren Rückstellungen absichern. "Hierfür haften Mütter für ihre Töchter. Abspaltungen bleiben ihren Müttern verpflichtet“, hatte die Kommission empfohlen. Dieser Sachverhalt sei im Konzernnachhaftungsgesetz abzubilden, wird gefordert.
Abspaltungen nach dem 01.06.2016 von Gesetzesergänzung erfasst
Dem will die Regierung nachkommen. Als Zeitpunkt soll der am 01.06.2016 zu verabschiedende Kabinettsbeschluss genannt werden. Das bedeute, dass Abspaltungen nach dem 01.06.2016 von der beabsichtigten Regelung erfasst würden. Ein Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage sei nicht mehr geschützt, hieß es.
Gesetz kommt später als ursprünglich gewollt
Der Regierungsentwurf zum Nachhaftungsgesetz befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Er soll in der erweiterten Fassung nach der Sommerpause abschließend beraten werden und nach Befassung des Bundesrates Ende 2016 in Kraft treten.Nach den ursprünglichen Plänen sollte das Gesetz schon zum 01.01.2016 in Kraft treten. Vor allem die Union trat aber auf die Bremse. Eon war wegen der Gesetzespläne bereits zurückgerudert und lässt seine Atomkraftwerke nun doch im Mutterkonzern.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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