Steuererklärungen können ab 2017 vollständig elektronisch erledigt werden

Zitiervorschlag
Steuererklärungen können ab 2017 vollständig elektronisch erledigt werden. beck-aktuell, 20.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174431)
Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf soll das Steuerverfahren ab 2017 vollständig elektronisch erledigt werden können. Der Bundesrat hat am 17.06.2016 einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Steuerangelegenheiten sei aber nicht vorgesehen. Papierbelege - wie beispielsweise Spendenquittungen - müssen künftig nicht mehr eingereicht werden, sondern sind nur noch aufzubewahren.
Verspätungszuschlag, aber zwei Monate länger Zeit für Abgabe
Werde eine Steuererklärung verspätet eingereicht, drohe künftig ein Zuschlag, berichtet der Bundesrat weiter. Dieser orientiere sich an der Höhe der festgesetzten Steuer. Er betrage mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Steuerpflichtige sollten jedoch nunmehr zwei Monate länger Zeit haben ihre Steuererklärung einzureichen. Der verstärkte Einsatz der Informationstechnologie und der zielgenauere Ressourceneinsatz sollten die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Steuerverfahrens steigern. Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.
- Redaktion beck-aktuell
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Steuererklärungen können ab 2017 vollständig elektronisch erledigt werden. beck-aktuell, 20.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174431)



