Mini-Steuersenkung und Entlastung Alleinerziehender kommen

Zitiervorschlag
Mini-Steuersenkung und Entlastung Alleinerziehender kommen. beck-aktuell, 18.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192091)
Die Pläne der großen Koalition für geringfügige Steuersenkungen und weitere Entlastungen der Arbeitnehmer haben die nächste Hürde genommen. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am 17.06.2015 in Berlin die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes sowie des Kinderzuschlags. Auch Alleinerziehende werden stärker entlastet. Zugleich werden “heimliche Steuererhöhungen“ im Zuge der sogenannten kalten Progression eingedämmt.
Grundfreibetrag und Kindergeld steigen
Verabschiedet werden soll das Gesetzespaket am 18.06.2015 im Bundestag. Zustimmen müssen danach noch die Länder. Für den einzelnen Steuerzahler sind die Entlastungen - je nach Einkommenshöhe - eher überschaubar. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr von 8.354 auf 8.472 Euro. 2016 wird er auf 8.652 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 von 4.368 auf 4.512 Euro erhöht, 2016 dann auf 4.608 Euro im Jahr. Auch das monatlich gezahlte Kindergeld wird rückwirkend ab Januar um 4 Euro und ab 2016 nochmals um weitere 2 Euro je Kind angehoben. Die eigentlich schon für 2014 verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Kinderfreibetrages hat die schwarz-rote Koalition allerdings ausgeklammert.
Anhebung des Kinderfreibetrags längst überfällig
Die Bundesregierung macht sich damit rechtlich angreifbar. Der steuerliche Kinderfreibetrag hätte eigentlich schon 2014 um 72 Euro auf 4.440 Euro im Jahr angehoben werden müssen. Dies ergab sich aus dem Existenzminimumbericht von 2012. Das Kindergeld hätte dann 2014 um fast 2 Euro im Monat für jedes Kind steigen müssen. Beides würde den Staat etwa 400 Millionen Euro kosten. Angehoben wird im kommenden Jahr zudem der Kinderzuschlag für Geringverdiener - und zwar um 20 auf 160 Euro. Erstmals seit 2004 steigt rückwirkend ab Januar 2015 auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 auf dann 1908 Euro. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.
Kleine Schritte gegen die kalte Progression
Zudem sollen Arbeitnehmer von Anfang 2015 an zusätzlich geringfügig entlastet werden. Durch leichte Änderungen beim Einkommensteuer-Tarif soll ab 01.01.2016 die “Kalte Progression“ im Steuersystem eingedämmt werden. Die Korrektur wird sich im Geldbeutel der Steuerzahler aber kaum bemerkbar machen. Die Bürger behalten einige Euro mehr im Monat - je nach Einkommenshöhe eher einstellige Beträge. Den Staat kostet es jährlich 1,5 Milliarden Euro. Die finanzpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Antje Tillmann (CDU), erklärte, der Konsolidierungskurs der vergangenen Jahre habe sich ausgezahlt: “Wir können die erarbeiteten Spielräume nun nutzen, um Bürgerinnen und Bürger - und hier insbesondere Familien - um mehr als 5 Milliarden zu entlasten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Mini-Steuersenkung und Entlastung Alleinerziehender kommen. beck-aktuell, 18.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192091)



