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Mehrere Länder bitten um Aussetzung bauplanungsrechtlicher Vorschriften zur Begegnung der Flüchtlingskrise

Klageindustrie

Die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen setzen sich für rechtliche Maßnahmen ein, um die Einrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende zu erleichtern. Mit einer Entschließung (BR-Drs. 404/15) möchten sie die Bundesregierung bitten, die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts für einen befristeten Zeitraum auszusetzen. Zudem seien Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um kurzfristig Erleichterungen im Vergaberecht zu erreichen.

Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten dringend erforderlich

Sowohl die Aufnahmeeinrichtungen der Länder als auch die dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten der Kommunen seien dem unerwartet starken Zustrom von Flüchtlingen nicht gewachsen, begründen die Bundesländer ihren Vorstoß. Die vorhandenen Einrichtungen befänden sich oft jenseits ihrer Kapazitätsgrenzen. Es bestehe daher der dringende Bedarf, schnell und effizient neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, heißt es in der Landesinitiative. Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung des Bundesrates am 25.09.2015 in die Ausschüsse verwiesen.