Luftverkehrsgesetz soll an europäische Vorgaben angepasst werden

Zitiervorschlag
Luftverkehrsgesetz soll an europäische Vorgaben angepasst werden. beck-aktuell, 14.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183451)
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (BT-Drs. 18/6988) vorgelegt. Danach soll das Nationale Luftrecht an europäische Vorgaben angepasst werden. Betroffen sind unter anderem die Umweltverträglichkeitsprüfung für Flughäfen und militärische Ausnahmebefugnisse.
Räumliche Erweiterung der Umweltverträglichkeitsprüfung
Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem abwechslungserhebliche Beeinträchtigungen durch Flugverfahren auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden müssen. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die bestehende Systematik des Nationalen Luftverkehrsrechts im erforderlichen Umfang angepasst werden.
Militärische Ausnahmebefugnisse auch nach Vereinbarung
Mit dem Entwurf soll zudem sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel Krankenhäuser) fortbestehen können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des § 30 Luftverkehrsgesetz neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht.
Bundesrat macht Änderungsvorschläge
Der Bundesrat machte in seiner Stellungnahme neun Änderungsvorschläge, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise zustimmte.- Redaktion beck-aktuell
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Luftverkehrsgesetz soll an europäische Vorgaben angepasst werden. beck-aktuell, 14.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183451)



