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Lammert will zentrale Punkte des Wahlrechts im Grundgesetz verankern

„Das unsichtbare Recht“

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) fordert, dass zentrale Regeln des Wahlrechts in das Grundgesetz aufgenommen werden. Er plädiere dafür, dass Grundsatzfragen wie die der Fünf-Prozent-Sperrklausel in der Verfassung verankert werden, sagte Lammert am 26.08.2015 in Berlin. Derzeit ist hier das Bundeswahlgesetz einschlägig.

Lammert fordert weitere Wahlrechtsänderungen

«Das sind Dinge, die meiner Meinung nach in die Verfassung gehören», so Lammert. Zudem bekräftigte er weitere Forderungen nach Änderungen des Wahlrechts. So sei die Schaffung zahlreicher Ausgleichsmandate wegen einiger Überhangmandate und die damit verbundene Intransparenz für die Wähler über die Größe des Bundestags schwer erträglich.