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Länderkammer begrüßt verbesserten Jugendschutz bei E-Zigaretten

Codiertes Recht

P { margin-bottom: 0.21cm; } Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2015 die von der Bundesregierung geplante Ausdehnung des Abgabe- und Konsumverbots von Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas begrüßt (BR-Drs. 536/15 (B)). Zugleich bittet er die Bundesregierung um Überprüfung, ob das Verbot auf nikotinfreie Erzeugnisse zum Konsum in Shishas erweitert werden kann, beispielsweise auf aromatisierte Kräutermischungen oder Zuckerrohrerzeugnisse.

Entschließung des Bundesrates aufgegriffen

Da bei elektronische Zigaretten und Shishas nur sogenannte Liquids verdampfen, handelt es sich nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Die darin geregelten strikten Abgabe- und Konsumverbote gelten daher bislang nicht für diese Produkte. Mit dem Gesetzentwurf (BR-Drs. 536/15) greift die Bundesregierung eine Entschließung des Bundesrates aus dem Jahr 2014 auf (BR-Drs. 304/14(B)).

In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.