Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Länder wollen Wildtierverbot im Zirkus

Schutz des Anwaltsberufs

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde künftig nicht mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden dürfen. Mit einer Entschließung bittet er die Bundesregierung, eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten (BR-Drs. 78/16 (B)). Übergangsfristen seien darin nur für solche Tiere vorzusehen, die bereits im Zirkus leben und keine Verhaltensstörungen zeigen – beispielsweise aggressives oder depressives Verhalten.

Forderung nach festen Quartieren für Zirkusse mit Tiershows

Darüber hinaus müsse die Verordnung Anforderungen an die Haltung solcher Tiere aufstellen, für die das Verbot nicht gelte. Zirkusse mit Tiershows sollten über ein festes Quartier verfügen, um eine artgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung zu gewährleisten.

Bereits dritte Aufforderung

Bereits in den Jahren 2003 und 2011 hat sich der Bundesrat für ein Haltungsverbot für bestimmte wildlebende Tierarten ausgesprochen (BR-Drs. 595/03(B) und 565/11(B)). Die Bundesregierung hat die Forderungen bislang nicht umgesetzt. Die Entschließung wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr beschäftigen wird.