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Länder stimmen Einführung von E-Kennzeichen zu

Orte des Rechts

Der Bundesrat hat am 10.07.2015 einer Verordnung zur Einführung von Sonderrechten für Elektrofahrzeuge zugestimmt. Die Verordnung ermächtigt die Kommunen, Sonderrechte für Elektrofahrzeuge einzuführen, die besonders schadstoffarm sind.

Sonderrechte für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen

So können Gemeinden künftig Elektromobilen erlauben, die Busspur zu benutzen. Sie dürfen Parkplätze mit Ladesäulen reservieren, Elektromobile von der Parkgebühr befreien und Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen zulassen. Voraussetzung für die Sonderrechte ist, dass die Fahrzeuge mit einem "E" auf dem Kennzeichen ausgestattet sind. Ausländische E-Mobile können eine entsprechende Plakette erwerben.

Verordnung soll Elektromobilität fördern

Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung das vor einiger Zeit beschlossene Gesetz zur Förderung der Elektromobilität um. Der Beschluss des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zur Veröffentlichung übersandt. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.