Länder schlagen Änderungen an Erbschaftsteuer-Reform vor

Zitiervorschlag
Länder schlagen Änderungen an Erbschaftsteuer-Reform vor. beck-aktuell, 28.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187421)
In seiner Stellungnahme zur geplanten Reform der Erbschaftsteuer (BR-Drs. 353/15) hebt der Bundesrat hervor, dass die Neuregelungen im Ergebnis das Steueraufkommen der Länderhaushalte sichern müssten. Zudem weisen die Länder auf offene verfassungsrechtliche Fragen hin.
Bitte um Überprüfung geplanter Verschonung bei sehr hohen Unternehmensvermögen
Insbesondere die geplante Verschonung bei sehr hohen Unternehmensvermögen ohne entsprechende Bedürfnisprüfung möge die Bundesregierung noch einmal überprüfen. Ebenfalls zu klären sei, ob bei den sogenannten Behaltensfristen und der "Durchschüttung" von Gewinnrücklagen nachgeordneter Kapitalgesellschaften Regelungslücken geschlossen werden können. Die Abgrenzung des begünstigten Unternehmensvermögens müsse rechtssicher für die Firmen, verwaltungsökonomisch für die Steuerpflichtigen als auch die Steuerverwaltungen der Länder ausgestaltet sein und die höchstrichterlichen Vorgaben verfassungsfest umsetzen, fordert der Bundesrat. Die Länder formulierten zudem mehrere detaillierte Einzeländerungsvorschläge, die nun der Bundesregierung zugeleitet werden. Diese verfasst dazu ihre Gegenäußerung und legt dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Entwurf soll Vorgaben des BVerfG umsetzen
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Dieses hatte im Dezember 2014 das Konzept der steuerlichen Verschonung für übertragene Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt (NJW 2015, 303). Der Entwurf nimmt Einzel-Anpassungen vor, behält das bisherige Verschonungskonzept im Grundsatz jedoch bei. Firmenerben sollen weiterhin weitgehend von Steuern befreit sein, wenn sie die Unternehmen über bestimmte Zeiträume fortführen und die Mehrzahl der Arbeitsplätze erhalten. Erben größerer Unternehmen mit mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen sollen künftig allerdings stärker belastet werden.
- Redaktion beck-aktuell
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Länder schlagen Änderungen an Erbschaftsteuer-Reform vor. beck-aktuell, 28.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187421)



