Länder billigen Karenzzeit für Spitzenpolitiker vor Wechsel in Privatwirtschaft

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Länder billigen Karenzzeit für Spitzenpolitiker vor Wechsel in Privatwirtschaft. beck-aktuell, 10.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190996)
Der Bundesrat hat am 10.07.2015 ein Gesetz gebilligt, das für Regierungsmitglieder beim Seitenwechsel in die Privatwirtschaft eine Karenzzeit festlegt. Betroffen sind Mitglieder der Bundesregierung, die innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Posten außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen. Wer dies beabsichtigt, ist nach der Neuregelung zu einer schriftlichen Mitteilung gegenüber der Bundesregierung verpflichtet. Die Anzeige soll mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. In problematischen Fällen kann der Jobwechsel untersagt werden.
Entscheidung mit Unterstützung eines beratenden Gremiums
Dies gilt insbesondere bei problematischen Überschneidungen mit den bisherigen Aufgaben und in der Regel für die Dauer von bis zu einem Jahr. In Ausnahmefällen ist eine Frist von bis zu 18 Monaten vorgesehen. Die Vorgaben sollen für amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder sowie für Parlamentarische Staatssekretäre gelten. Die Bundesregierung entscheidet nach dem neuen Gesetz auf Empfehlung eines beratenden Gremiums, dessen Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
- Redaktion beck-aktuell
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Länder billigen Karenzzeit für Spitzenpolitiker vor Wechsel in Privatwirtschaft. beck-aktuell, 10.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190996)



