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Länder billigen IT-Sicherheitsgesetz

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Der Bundesrat hat das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme am 10.07.2015 gebilligt. Es soll zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme führen.

Sicherheits-Mindestniveau für kritische Infrastrukturen

Um Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, verpflichte es insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen - wie zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens - ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind Sicherheitsvorfälle künftig zu melden, so der Bundesrat weiter. Zudem seien Hard- und Software-Hersteller künftig zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Sicherheitslücken verpflichtet. Das Gesetz verbessere auch den Schutz der Bürger im Internet.