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Künftig mehr Rechtssicherheit für Rettungsflüge - Neue Regeln für Flughäfen

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Mehr Rechtssicherheit für Deutschlands Luftrettung und weniger Fluglärm für Anwohner eines Flughafens: Das sind die Zielsetzungen des Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes, das der Bundestag bereits beschlossen hat. Nun hat am 13.05.2016 auch der Bundesrat zugestimmt. Das Änderungsgesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in den Bereichen Landestellen und Flugplatzbetrieb.

Krankenhäuser: Genehmigungspflicht als Flugplatz entfällt

Derzeit dürfen viele Krankenhäuser in zentraler Innenstadtlage ihre Landestellen nur auf Grundlage einer Ausnahmevorschrift für die Durchführung von Luftrettungsflügen nutzen. Diese Ausnahmevorschrift stellt jedoch keine ausreichende Gewähr für den regelmäßigen Betrieb dar. Die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 965/2012 nimmt diese Landestellen ausdrücklich von der Genehmigungspflicht als Flugplatz aus. Im Gegenzug müssen die Landestellen einige grundlegende bauliche Anforderungen erfüllen. Den Krankenhausbetreibern steht dafür eine ausreichende Übergangszeit zur Verfügung. Insgesamt soll die Umsetzung dieser Vorgaben die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen. Sie soll im Interesse aller an der Luftrettung Beteiligten zu einer besseren Betriebssicherheit führen und damit der besonderen Bedeutung des flächendeckenden Luftrettungssystems im Lande Rechnung tragen.

Zeugnis für Flugplatzbetreiber

Daneben sieht das Gesetz in Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 139/2014 die Einführung eines neuen Zeugnisses für den Flugplatzbetrieb vor. Der Betreiber eines Flugplatzes muss bis spätestens 31.12.2017 nachweisen, dass sowohl er selbst als auch der Flugplatz als solcher die EU-rechtlichen Vorgaben bezüglich Organisation und Betrieb erfüllen. Das Zeugnis erteilen die Länder. Zudem nimmt das Gesetz die Leitsätze eines Gerichtsurteils bei der Festlegung von Flugrouten auf.

Umfassende Prüfung von Umweltauswirkungen sichergestellt

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juli 2012 klargestellt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planfeststellung eines Flughafens den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erfassen muss. Dazu gehören auch mögliche Änderungen der Flugrouten, die sich auf bis dahin nicht betroffene Bereiche um einen Flughafen auswirken können. Die Gesetzesänderung stellt sicher, dass die Prüfung der Umweltauswirkungen eines Flughafens auch die Bereiche in Betracht zieht, in denen An- und Abflugverkehr nicht ausgeschlossen werden kann. Das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes bedarf gemäß Artikel 87d Absatz 2 GG der Zustimmung des Bundesrates, weil es den Bundesländern neue Aufgaben überträgt.