Kritik und Lob für Sterbehilfe-Entscheidung des Bundestages

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Kritik und Lob für Sterbehilfe-Entscheidung des Bundestages. beck-aktuell, 09.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185211)
Als Verstoß sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention kritisiert der Verein Dignitas die Entscheidung des Bundestages vom 06.11.2015, die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland künftig verbietet. Kritik kam auch von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und der Giordano-Bruno-Stiftung. Dagegen wertete es der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Frank Ulrich Montgomery als "gute Nachricht", dass der Gesetzgeber der geschäftsmäßigen Sterbehilfe nun "endlich einen Riegel vorgeschoben hat". Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) bezeichnete die neue Regelung als ausgewogenen Kompromiss, der das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch am Lebensende wahrt und gleichzeitig eine Geschäftemacherei mit dem Tod unterbindet.
Dignitas kündigt Verfassungsbeschwerde an
Dignitas rief am 06.11.2015 den Bundespräsidenten dazu auf, dem Gesetz seine Zustimmung zu verweigern. Andernfalls will der Verein das Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Entscheidung des Bundestags, die Frage der Beihilfe zum Suizid als Form der Sterbehilfe mit strafrechtlichen Mitteln zu regeln, verstößt seiner Ansicht nach sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Verein verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (NJW 2011, 3773).
Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert Regelung durch Strafrecht
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a. D., sagte in ihrer Funktion als Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, das Strafrecht sei kein Mittel, um einen gesellschaftlichen Konsens zu schaffen. Verzweifelte Menschen in großer seelischer oder körperlicher Not benötigten menschliche Zuwendung und die bestmögliche medizinische Versorgung. Ärzte und Pflegepersonal brauchten Rechtssicherheit und dürften nicht durch Rechtsunsicherheit oder drohende Kriminalisierung in ihrer Unterstützung behindert werden. Leider sei es künftig für den Arzt kaum noch möglich, straffrei Suizidbeihilfe zu praktizieren, um so den Willen des Patienten in seiner letzten Lebensphase umzusetzen. Wenn ein Mensch die reflektierte und endgültige Entscheidung zur Beendigung seines Lebens trifft, sollte das respektiert werden, meint Leutheusser-Schnarrenberger. Selbstbestimmung und die Unantastbarkeit der Menschenwürde seien Werte, die auch im letzten Lebensabschnitt gelten müssen.
Auch Giordano-Bruno-Stiftung kündigt Klage an
Die Giordano-Bruno-Stiftung kündigte direkt nach der Abstimmung eine Klage an, die man im Notfall auch auf der europäischen Ebene führen werde. Stiftungs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon warnte davor, dass künftig noch mehr Menschen "in harte Verzweiflungssuizide getrieben werden, sich erhängen, vergiften, erschießen oder vor Züge werfen". Dies sei "ethisch und politisch unverantwortlich".
Bundesärztekammer begrüßt Entscheidung
"Die Ärzteschaft hat von Anfang an unmissverständlich klargestellt, dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nach den Berufsordnungen aller Ärztekammern in Deutschland nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören", betont Bundesärztekammer-Präsident Montgomery. Die BÄK begrüße es deshalb sehr, dass der Bundestag den Anträgen einiger Parlamentarier für eine Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung nicht gefolgt ist. Die Neuregelung werde auch nicht dazu führen, Ärzte zu kriminalisieren, wie dies von den Gegnern des Entwurfs im Vorfeld der Abstimmung behauptet worden sei. Die Palliativmedizin biete vielfältige Möglichkeiten. Der Blick der Menschen darauf sei durch die Sterbehilfedebatte geschärft worden. "Damit haben wir viel erreicht."
Stickelberger begrüßt beschlossenen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung
Justizminister Stickelberger hob die Bedeutung einer Verbesserung der Betreuung Schwerstkranker am Lebensende hervor. Eine optimale palliative Versorgung könne in vielen Fällen die Angst vor unerträglichen Leiden am Lebensende mildern und dem Wunsch nach einem menschenwürdigen Sterben Rechnung tragen. Daher sei zu begrüßen, dass der Bundestag auch ein neues Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen habe.
- Redaktion beck-aktuell
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