Kommission stellt Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems vor

Zitiervorschlag
Kommission stellt Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems vor. beck-aktuell, 07.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178151)
Die Europäische Kommission will das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem einfacher, weniger betrugsanfällig und unternehmensfreundlicher machen. Wie die Kommission am 07.04.2016 mitteilte, hat sie hierfür einen Aktionsplan erarbeitet, der zentrale Grundsätze für ein künftiges einheitliches europäisches Mehrwertsteuersystem, kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, Pläne zur Aktualisierung der Regelung für die Mehrwertsteuersätze und Optionen dafür umfasst, wie den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze eingeräumt werden kann. Außerdem soll er Vorschläge zur Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sowie für ein umfassendes Mehrwertsteuerpaket zur Erleichterung der Verfahren für KMU bringen.
Mehrwertsteuereinbußen in Milliardenhöhe
Die "Mehrwertsteuerlücke", also die Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen, lag in den Mitgliedstaaten im Jahr 2013 bei fast 170 Milliarden Euro, berichtet die Kommission. Schätzungen zufolge verursache allein der grenzüberschreitende Betrug in der Europäischen Union Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Milliarden Euro jährlich. Hinzu komme, dass das derzeitige Mehrwertsteuersystem nach wie vor fragmentiert sei und zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führe, insbesondere für KMU und Online-Unternehmen.
Weniger Möglichkeiten für Betrug
Die Kommission beabsichtigt, im Jahr 2017 einen Vorschlag zur Einführung endgültiger Vorschriften für einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum vorzulegen. Nach den neuen Vorschriften würden grenzüberschreitende Umsätze wie bislang zu den im Bestimmungsmitgliedstaat geltenden Steuersätzen besteuert ("Bestimmungslandprinzip"), doch die Steuererhebung würde nach und nach auf ein weniger betrugsanfälliges System umgestellt. Gleichzeitig soll ein EU-weites Webportal eingerichtet werden, das das System der Steuererhebung für die Unternehmen einfacher und für die Mitgliedstaaten robuster machen soll. Im Verlauf des Jahres 2016 will die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um die derzeit von den Mitgliedstaaten verwendeten Instrumente für den Austausch von Informationen über Mehrwertsteuerbetrug, Betrugsmuster und bewährte Verfahren zu stärken. Überdies soll die Leistung der Steuerverwaltungen bei der Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer weiter genau beobachtet werden.
Mehr Autonomie bei Festsetzung der Mehrwertsteuersätze
Nach den derzeitigen Vorschriften müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze oder des Nullsatzes an ein zuvor festgelegtes Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen halten. Die Kommission plant die Regelung für die Mehrwertsteuersätze zu modernisieren und den Mitgliedstaaten in Zukunft mehr Flexibilität einzuräumen. Dazu schlägt sie zwei Optionen vor: Eine Möglichkeit wäre, den Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15% beizubehalten und das Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können, auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen regelmäßig zu überprüfen. Die zweite Option würde darin bestehen, das Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, die für ermäßigte Mehrwertsteuersätze in Frage kommen, abzuschaffen. Dies würde jedoch Vorkehrungen gegen Betrug und unlauteren Steuerwettbewerb im Binnenmarkt erfordern und könnte zu einem Anstieg der Befolgungskosten für Unternehmen führen. Bei beiden Optionen würden die derzeit geltenden Nullsätze und ermäßigten Steuersätze beibehalten, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Unterstützung für elektronischen Geschäftsverkehr und KMU
Das derzeitige Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr sei kompliziert und sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Unternehmen kostspielig, erläutert die Kommission weiter. Die Unternehmen aus der EU hätten einen Wettbewerbsnachteil, da bestimmte Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern Waren mehrwertsteuerfrei in die EU einführen könnten. Aufgrund der Komplexität des Systems sei es für die Mitgliedstaaten zudem schwierig, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Kommission will im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bis Ende 2016 einen Rechtssetzungsvorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr vorlegen. Unter anderem soll damit sichergestellt werden, dass für elektronische Veröffentlichungen dieselben ermäßigten Steuersätze gelten wie für physische Veröffentlichungen. In einem zweiten Schritt will sie im Jahr 2017 ein Paket zur Mehrwertsteuervereinfachung vorlegen, das das Wachstum von KMU fördern und ihnen grenzüberschreitende Umsätze erleichtern soll.
- Redaktion beck-aktuell
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Kommission stellt Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems vor. beck-aktuell, 07.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178151)



