Kabinett verabschiedet drei Vorhaben zur Energiewende

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Kabinett verabschiedet drei Vorhaben zur Energiewende. beck-aktuell, 01.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175346)
Das Bundeskabinett hat am 01.06.2016 drei Vorhaben zur Energiewende verabschiedet: die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung zur europäischen Öffnung der Ausschreibung der Förderung erneuerbarer Energien, die Anreizregulierungsverordnung zur Steigerung der Anreize für Investitionen in die Verteilernetze und die Erklärung der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK). Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Europäische Öffnung der Ausschreibung
Laut Ministerium setzt die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung die Vorgaben aus dem EEG 2014 um und ermöglicht eine stärkere europäische Integration der Energiewende. Ab 2017 werde die Ausschreibung der Förderung erneuerbarer Energien in Höhe von 5% der jährlich zu installierenden Leistung für Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf Basis der Gegenseitigkeit geöffnet. Im ersten Schritt greife die Verordnung für die Pilotausschreibungen für PV-Freiflächen. Ab 2017 erfolge dann die anteilige Öffnung für andere Technologien. Erste Pilotprojekte seien schon für 2016 geplant.
Anreize für Investitionen in Verteilernetze stärken
Mit dem Entwurf der Anreizregulierungsverordnung soll der Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber grundlegend modernisiert werden. Bei steigenden Erneuerbaren-Anteilen müssten die Verteilnetze in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen die Kosten für die Energieverbraucher möglichst gering gehalten werden. Hierzu sollen künftig steigende Kapitalkosten aus Investitionen ohne Zeitverzug bei den Netzkosten berücksichtigt werden können. Besonders effiziente Netzbetreiber sollen mit einem finanziellen Bonus belohnt werden. Im Gegenzug kämen durch den jährlichen Abgleich Entlastungen bei den Kapitalkosten schneller den Energieverbrauchern zugute. Der Bundesrat müsse der Anreizregulierungsverordnung noch zustimmen.
Finanzierung des Kernenergieausstiegs gewährleisten – Regelung zur Atom-Nachhaftung von abgespaltenen Konzernteilen geplant
Außerdem sollen die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vom 27.04.2016 umgesetzt und damit die Finanzierung des Kernenergieausstiegs sichergestellt werden. Dazu bereite die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative vor. Die Gesetzesinitiative solle einen öffentlich-rechtlichen Fonds einrichten. Die Initiative solle zudem den Aspekt der Nachhaftung abgespaltener Konzernteile für etwaige Nachhaftungen gegenüber dem Fonds umfassen. Als zeitlichen Anknüpfungspunkt werde das Gesetzesvorhaben den Zeitpunkt des Kabinettbeschlusses vom 01.06.2016 nennen. Etwaige Abspaltungen nach diesem Zeitpunkt seien von der beabsichtigten Regelung erfasst. Ein Vertrauen auf den Fortbestand der derzeitigen Rechtslage sei insoweit nicht mehr geschützt, betont das Bundeswirtschaftsministerium.
- Redaktion beck-aktuell
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Kabinett verabschiedet drei Vorhaben zur Energiewende. beck-aktuell, 01.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175346)



