Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundeskabinett beschließt zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Orte des Rechts

Das Bundeskabinett hat am 03.08.2016 das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegte zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, soll das Gesetz zu einer Entlastung von rund 360 Millionen Euro beziehungsweise von knapp zehn Millionen Arbeitsstunden jährlich führen.

Entlastungen vor allem für kleine Betriebe

Laut Gabriel sollen insbesondere kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern vom zweiten Bürokratieentlastungsgesetz profitieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass unter anderem das seit 2006 geltende Verfahren zur Berechnung der monatlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge vereinfacht wird. Außerdem wird die Digitalisierung im Handwerk gestärkt. Im Steuerrecht wird dafür gesorgt, dass kleine Unternehmen nicht in Belastungen "hineinwachsen", die eigentlich für größere Betriebe gedacht waren.

Einhaltung der "one-in, one-out"-Regel 

Die Bundesregierung komme damit auch ihrer Selbstverpflichtung der "one-in, one-out"-Regel nach, so das Bundeswirtschaftsministerium: Neuer Aufwand an einer Stelle werde durch Vereinfachungen an anderer Stelle ausgeglichen. Das Gesetz soll zum 01.01.2017 in Kraft treten. Es ist Teil des neuen Arbeitsprogramms "Bessere Rechtsetzung 2016" und fasst neben Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums auch Maßnahmen anderer Bundesressorts zusammen. Beteiligt waren das Bundesfinanzministerium, das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesinnenministerium.