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Gesetzentwurf

Kabinett beschließt weitere Angleichung des Rechts der Lebenspartner an die Ehe

Ein Etappenziel ist erreicht

Die Bundesregierung will die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe weiter angleichen und hat dazu am 27.05.2015 einen Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beschlossen. Dies teilte das Bundesjustizministerium mit. Der Entwurf enthält dabei weitgehend redaktionelle Änderungen. Gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit begründen wollen, soll aber künftig ein Ehefähigkeitszeugnis erteilt werden können.

Weitgehend redaktionelle Änderungen

Wie das Ministerium erläutert, gehe es bei den Neuregelungen weitgehend um redaktionelle Änderungen. Gleichzeitig würden noch unterbliebene Anpassungen des Bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt, das Adoptionsvermittlungsgesetz an das Europäische Übereinkommen zur Adoption von Kindern von 2008 angepasst sowie weitere notwendige Änderungen vorgenommen.  

Ehefähigkeitszeugnis für Partnerschaft auf Lebenszeit im Ausland  

Neu sehe der Entwurf die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung für gleichgeschlechtliche Paare vor, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit begründen wollen, so das Ministerium. Die Behörden einiger Staaten verlangten eine Bescheinigung einer deutschen Behörde, dass der Begründung einer Partnerschaft auf Lebenszeit keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

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