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Kabinett beschließt Erweiterung des Sexualstrafrechts

Vergessene Anrechte

Die Bundesregierung hat am 16.03.2016 den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beschlossen. "Bei der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung sind inakzeptable Schutzlücken offenbar geworden", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Viele Fälle, in denen das Opfer einer sexuellen Handlung aus Angst zustimme oder sich ihr wegen eines unerwarteten Übergriffs nicht widersetze, könnten bislang strafrechtlich nicht geahndet werden. Mit der geplanten Neuregelung sollen diese Strafbarkeitslücken jetzt geschlossen werden.

Neue Straftatbestände vorgesehen

Zukünftig soll sich auch strafbar machen, wer die Widerstandsunfähigkeit des Opfers ausnutzt, wer überraschend sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder wer den Umstand ausnutzt, dass das Opfer ein empfindliches Übel befürchtet. Der Gesetzentwurf sieht zu diesem Zweck neue Straftatbestände vor, mit denen der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände unter Strafe gestellt wird. Auf diese Weise sollen insbesondere Frauen – aber auch Männer – besser als bislang vor sexuellen Übergriffen geschützt werden.