Kabinett beschließt Änderungen des Atomgesetzes

Zitiervorschlag
Kabinett beschließt Änderungen des Atomgesetzes. beck-aktuell, 28.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193046)
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat das Kabinett am 27.05.2015 den Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes auf den Weg gebracht. Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, setzt die Neuregelung die Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (RL 2011/70/Euratom) um.
Vorgaben der Richtlinie zum Großteil bereits erfüllt
Die Umsetzung beschränke sich auf Regelungen, mit denen die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Der Entwurf greife insbesondere weiteren Diskussionen in der beim Bundestag eingerichteten Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe nicht vor. Das Atomgesetz, die auf diesem basierenden Rechtsverordnungen und das 2013 verabschiedete Standortauswahlgesetz würden die Vorgaben der Richtlinie bereits in weiten Teilen abdecken.
Verpflichtung zur Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms
Der jetzt ergangene Gesetzentwurf enthalte im Wesentlichen die gesetzliche Normierung der staatlichen Verpflichtung zur Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) für Deutschland, in dem die nationale Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle darlegt wird. Die Arbeiten an diesem Programm seien bereits fortgeschritten, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums, es sei bis zum 23.08.2015 erstmals der Europäischen Kommission vorzulegen. Derzeit erfolge die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des NaPro im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung.
- Redaktion beck-aktuell
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Kabinett beschließt Änderungen des Atomgesetzes. beck-aktuell, 28.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193046)



