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Bundeskabinett beschließt Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen

„Das unsichtbare Recht“

Die Bundesregierung hat am 11.05.2016 den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen beschlossen. Damit werde der Systemwechsel von einer Steuer- hin zu einer Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur vollzogen, betonte Dobrindt. Erwartet werden zusätzliche Mauteinnahmen in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr. Die Mauteinnahmen würden direkt und dauerhaft in den Erhalt und Ausbau der Straßen fließen.

Ausweitung auf alle Bundesstraßen sol bis Juli 2018 erfolgt sein

Die Lkw-Maut soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 01.07.2018 auf alle Bundestraßen ausgeweitet werden. Das sind rund 40.000 zusätzliche mautpflichtige Kilometer. Der Betrieb der Lkw-Maut ab September 2018 werde europaweit ausgeschrieben.

Mautpflicht auch für Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen bereits in Kraft

Zurzeit wird die Lkw-Maut auf rund 13.000 Kilometern Bundesautobahnen und rund 2.300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Bereits seit dem 01.10.2015 gilt die Mautpflicht auch für Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.