Beihilfe zu Landesverrat sollte straffrei sein

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Beihilfe zu Landesverrat sollte straffrei sein. beck-aktuell, 23.09.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187666)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, die Beihilfe zum Landesverrat per Gesetzesänderung straffrei zu stellen. Auf dem BDZV-Zeitungskongress in Regensburg begrüßte er am 21.09.2015, dass die Ermittlungen gegen die beiden Blogger von netzpolitik.org wegen Beihilfe zum Landesverrat eingestellt worden seien. Er wolle sich nun mit einer gesetzlichen Änderung mit dem Thema auseinandersetzen. Vermutlich müsse man wie beim Geheimnisverrat die Beihilfe dazu straffrei stellen.
Affäre um "netzpolitik.org." bringt Gesetzesänderung ins Rollen
Maas sagte, rückblickend sei es "sehr gewöhnungsbedürftig, dass ausgerechnet gegen zwei Blogger ermittelt wurde, hinter denen keine große Infrastruktur steht". Er sei von Journalisten angesprochen worden, warum denn nicht gegen sie ermittelt worden sei, obwohl sie doch viel größere Geheimnisse als die Blogger veröffentlicht hätten. "Die fanden das schon rufschädigend." Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte August 2015 die Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs netzpolitik.org eingestellt. Bei den von ihnen veröffentlichten Informationen über den Verfassungsschutz handele es sich nach übereinstimmender Einschätzung mit dem Bundesjustizministerium nicht um ein Staatsgeheimnis. Die Affäre kostete Generalbundesanwalt Harald Range den Job. "Die Anzeigensteller haben genau das Gegenteil erreicht von dem, was sie wollten“, sagte Maas. "Künftig wird sich jeder gut überlegen, ob er so etwas noch einmal machen will.“
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Beihilfe zu Landesverrat sollte straffrei sein. beck-aktuell, 23.09.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187666)



