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Juristinnenbund vermisst neues Leitbild bei Neuregelung des Mutterschutzrechtes

Vollzeit mit der Brechstange?

Ziele einer Reform des Mutterschutzgesetzes müssen nach Ansicht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) ein effektiver Gesundheitsschutz für Mutter und Kind, eine informierte Selbstbestimmung der Frau sowie eine diskriminierungsfreie Beschäftigungssicherung sein. Den seit Anfang März 2016 vorliegenden Referentenentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes in Deutschland hält der djb mit Blick auf diese Ziele für noch nicht ausgereift. Weitere Weichenstellungen seien nötig, so djb-Präsidentin Ramona Pisal.

djb: Bisher Betriebsschutz vor Schutzbedarf der Frau

In seiner Stellungnahme kritisiert der djb das geltende Mutterschutzrecht mit seinem überholten, paternalistischen Leitbild, demzufolge die Frau in Schwangerschaft und früher Mutterschaft zu Hause besser aufgehoben sei als an ihrem Arbeitsplatz. Ramona Pisal: "In der betrieblichen Realität herrscht eine Praxis vor, wonach Schwangerschaft und Mutterschaft entweder überhaupt keine Rolle spielen darf, oder die damit aufkommenden Fragen möglichst schnell vom Arbeitsplatz nach Hause hin wegorganisiert werden." Nicht der Schutz der Frau, sondern der Schutz des Betriebes vor dem Schutzbedarf der Frau sei die Devise. Dies stehe in klarem Gegensatz zum modernen EU-Leitbild mit seinen Vorgaben für einen präventiven, teilhabefördernden und diskriminierungsfreien Mutterschutz.

Entwurf enthält einige positive Ansätze

In seiner Bewertung des Referentenentwurfes sieht der djb zwar einige Schritte in die richtige Richtung, so zum Beispiel die Integration der Mutterschutzverordnung in das Mutterschutzgesetz, die Konkretisierung und Aktualisierung des Anwendungsbereiches sowie der Gefährdungskataloge sowie einen besseren Kündigungsschutz bei einer Fehl- oder Frühgeburt. Auch begrüßt der djb die Absicht, einen Ausschuss für Mutterschutz analog den bestehenden Beratenden Ausschüssen für Arbeitsschutz einzurichten.

djb: Entwurf bleibt aber an vielen Stellen im Althergebrachten stecken

Deutliche Kritik übt der djb aber daran, dass der Entwurf an vielen Stellen im Althergebrachten, Überholten stecken bleibe, so etwa beim Arbeitszeitschutz bei Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit und den vorgesehenen Branchen-Ausnahmen. Die moderne Arbeitswelt mit neuen zu beachtenden Risiken, zum Beispiel den psychischen Belastungen, und mit ihren hochflexibilisierten Arbeitszeitsystemen sei nicht im Blick behalten worden. Entsprechend fehle es hier an der Anpassung des Mutterschutzes. Andererseits böten neue Technologien und Arbeitsorganisationsformen auch die Chance, traditionelle Belastungen zu vermeiden oder zu mindern, sodass für den Schutz der Frau und ihres Kindes kein Beschäftigungsverbot mehr notwendig sei.

Beschäftigungsverbot sollte nach Ansicht des djb "letztes Mittel" sein

Der Mangel an neuem Denken zeige sich auch daran, dass nach wie vor – beabsichtigt oder unbewusst – der Leitgedanke "Bei Schwangerschaft Beschäftigungsverbot" den gesamten Gesetzentwurf durchziehe. Das individuelle Beschäftigungsverbot bliebe hiermit für die Praxis das "Mittel der Wahl" – anstatt, wie im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich postuliert, die Ultima Ratio zu sein. Nachdrücklich betont der djb die Notwendigkeit, den Mutterschutz als Aufgabe gleichwertig und wirksam in den betrieblichen Arbeitsschutz und die Arbeitsschutzpolitik zu integrieren. Dem werde der Entwurf bislang noch nicht gerecht.

Unter anderem schwangerschaftskompatible Arbeitsplatzgestaltung gefordert

"Der vorliegende Gesetzentwurf und die Anhörung der Verbände können nur der Anfang einer umfassend und mit Fachkompetenz zu führenden Debatte über die grundlegende Neuausrichtung des Mutterschutzes sein", so die djb-Präsidentin zur seit Jahren anstehenden Aufgabe der EU-konformen gleichstellungsfördernden Reform des Mutterschutzrechts in Deutschland. Für ein gutes Gesetz bleibe noch viel zu tun. Ein zukunftsgerechtes Mutterschutzrecht müsse von den folgenden Orientierungen bestimmt sein: proaktiv für eine generell "schwangerschaftskompatible" diskriminierungsfreie Arbeitsplatzgestaltung, partizipativ und kommunikativ im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und beschäftigten Frauen sowie effektiv im allgemeinen Arbeitsschutz so verankert, dass der Schutz von Schwangeren und Müttern zu einer ganz normalen Arbeitsschutzaufgabe wird.