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Hessens Justizministerin fordert entschiedeneres Vorgehen gegen Datenhehler

Carl von Ossietzky

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Straftatbestandes der Datenhehlerei (BR-Drs. 249/15), den der Bundesrat am 12.06.2015 beraten hat, nicht weit genug. Wesentliche Teile des hessischen Gesetzentwurfes, wie etwa der erhöhte Strafrahmen für Datendiebstahl und Qualifizierungstatbestände, seien nicht übernommen worden.

Kühne-Hörmann: Vorgesehene Strafen zu gering

Kühne-Hörmann sprach mit Blick auf die Herausforderungen der digitalen Revolution von einem halbherzigen Vorgehen des Bundesjustizministers Heiko Maas (CDU). Im Gegensatz zu den Anfangszeiten der Internetkriminalität, die oftmals noch durch jugendliche Hacker geprägt gewesen sei, habe sich die Szene deutlich verändert. Inzwischen seien internationale, arbeitsteilig strukturierte Gruppen am Werk. Hacker-Angriffe erfolgten heute auch mit politischen oder terroristischen Motiven, etwa wie aktuell der Angriff auf das Netzwerk des Deutschen Bundestages. Einer solchen Kriminalität mit Strafobergrenzen von nur zwei beziehungsweise drei Jahren Freiheitsstrafe zu begegnen, werde dem Ziel der wirksamen Bekämpfung der Internetkriminalität nicht gerecht. Die Strafrahmen bedürften vielmehr der Ausdifferenzierung im oberen Bereich, wie dies verschiedene Studien bereits belegt hätten, so die Justizministerin.

Kühne-Hörmann fordert digitale Agenda für das Recht

Kühne-Hörmann mahnte weitere Schritte an. Das Strafrecht müsse Schritt halten mit den technischen Entwicklungen. In vielen Bereichen des täglichen Lebens wie etwa dem Zahlungsverkehr, der Telekommunikation oder den sozialen Infrastrukturen im Internet könne sich auch der aufgeklärteste Nutzer nicht durch eigenes Verhalten vor der Gefahr des Missbrauchs seiner Daten schützen. Während in anderen Ländern längst an digitalen (Abwehr)Strategien gearbeitet werde, habe es zu lange gedauert, Teile eines vielfach geprüften Gesetzentwurfes Hessens nun als „eigenen Entwurf“ einzubringen. „Was wir brauchen, ist eine digitale Agenda für das Recht", so Eva Kühne-Hörmann.

Bausback: Keine Kriminalisierung von Whistleblowern und Journalisten zu befürchten

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) begrüßt, dass es beim Thema der Datenhehlerei nun etwas voran geht: "Wir brauchen einen Straftatbestand der Datenhehlerei, um sensible Daten unserer Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen. Denn von Kriminellen, die zum Beispiel mit gestohlenen Kreditkartendaten einen schwunghaften Handel betreiben, gehen erhebliche Gefahren aus. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden." Dem von Kritikern vorgebrachten Argument, die geplante Regelung würde Whistleblower, Blogger und Journalisten kriminalisieren und abschrecken, tritt Bausback entgegen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung habe der Straftatbestand der Datenhehlerei enge Voraussetzungen. Die typischen Whistleblower-Fälle würden regelmäßig nicht erfasst. Journalisten seien im Gesetzentwurf ausdrücklich ausgenommen.