Hessen soll Gewalttäter für alle Länder überwachen

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Hessen soll Gewalttäter für alle Länder überwachen. beck-aktuell, 21.10.2026 (abgerufen am: 21.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208166)
Alle Länder haben den Staatsvertrag zur erweiterten Fußfessel-Überwachung unterzeichnet. Hessen soll künftig auch die Kontrolle nach dem Gewaltschutzgesetz übernehmen. Die Länderparlamente müssen noch zustimmen, der Start ist für Juli 2027 geplant.
Hessen wird voraussichtlich zur bundesweiten Überwachungszentrale für elektronische Fußfesseln nach dem Gewaltschutzgesetz. Alle 16 Länder haben den dafür vorgesehenen Staatsvertrag unterzeichnet, wie das hessische Justizministerium mitteilte. Damit soll die elektronische Überwachung von Personen ausgebaut werden, gegen die ein Näherungs- oder Kontaktverbot wegen häuslicher Gewalt besteht.
Die Unterschriften allein setzen die neue Regelung allerdings noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Länderparlamente zustimmen. Der Staatsvertrag soll zum 1. Juli 2027 wirksam werden – zeitgleich mit den wesentlichen Teilen der neuen bundesgesetzlichen Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutz. Das entsprechende Gesetz wurde nach Angaben des Ministeriums bereits im Juli 2026 verkündet.
Familiengerichte können Fußfessel anordnen
Bislang übernimmt Hessen die elektronische Aufenthaltsüberwachung bereits im Rahmen der Führungsaufsicht und nach den Polizeigesetzen der Länder. Mit dem Staatsvertrag kommt die Überwachung nach dem reformierten Gewaltschutzgesetz hinzu. Weil künftig auch Familiengerichte eine Fußfessel anordnen können, erwartet die Landesregierung deutlich mehr Fälle.
"Gewalt gegen Frauen muss konsequent bekämpft werden. Dafür brauchen wir wirksame Werkzeuge, die Betroffene besser schützen und Gewalttäter enger überwachen", sagte Ministerpräsident Boris Rhein. Die elektronische Fußfessel könne dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Hessens Justizminister Christian Heinz setzt ebenfalls auf einen häufigeren Einsatz: "Das geänderte Gesetz wird dazu führen, dass die Fußfessel nach dem neuen Modell öfter angeordnet wird und wir dementsprechend mehr Frauen schützen können." Hessen hatte den Bund zuvor mit einer Bundesratsinitiative zu einer Änderung des Gewaltschutzgesetzes aufgefordert.
Überwachungsstelle soll deutlich wachsen
Für die Kontrolle sind die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) und die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung zuständig. Die GÜL ist an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr besetzt. Derzeit arbeiten dort nach Angaben des Ministeriums 31 Personen.
Für die erwarteten zusätzlichen Fälle baut Hessen die Kapazitäten aus. Im Haushalt 2026 wurden bereits 50 neue Stellen für die GÜL und zwei für die hessische Koordinierungsstelle geschaffen. Der Haushaltsentwurf 2027 sieht weitere 24 Stellen für die Überwachungsstelle und fünf für die Koordinierungsstelle vor. Die zusätzlichen Stellen sind damit teils bereits geschaffen, teils noch geplant – nicht sämtlich besetzt.
"Mehr Fälle – das heißt auch, dass wir mehr Kapazitäten brauchen, um die Täter zu überwachen", erklärte Heinz. Die Kosten der gemeinsamen Überwachungsstelle tragen die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel.
- Redaktion beck-aktuell, js
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Hessen soll Gewalttäter für alle Länder überwachen. beck-aktuell, 21.10.2026 (abgerufen am: 21.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208166)



