Neue Frist für altes Heizungsgesetz

Zitiervorschlag
Neue Frist für altes Heizungsgesetz. beck-aktuell, 22.05.2026 (abgerufen am: 22.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198591)
Die Reform des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes ist noch nicht fertig. Doch weil die bislang vorgesehenen Regelungen schon bald in Kraft treten sollen, wird eine Zwischenlösung benötigt.
Wegen Verzögerungen bei der Reform des "Heizungsgesetzes" hat der Bundestag eine Frist aus dem bisherigen Gesetz verlängert. Mit dem Beschluss der Abgeordneten tritt die sogenannte 65%-Regelung nicht - wie bislang vorgesehen - zum 1. Juli in Kraft, sondern frühestens zum 1. November. Sie schreibt für größere Städte vor, dass neue Heizungen dort zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Mit der angepeilten Reform will die Koalition diese Vorschrift komplett aus dem Gesetz streichen. Doch die Neuregelung wird voraussichtlich erst nach dem bisher vorgesehenen Starttermin fertig, weshalb die Umsetzungsfrist vorsorglich um vier Monate verlängert wurde. Damit dürfen auch nach dem 1. Juli Heizungen eingebaut werden, die die 65%-Quote verfehlen.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
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Neue Frist für altes Heizungsgesetz. beck-aktuell, 22.05.2026 (abgerufen am: 22.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198591)



