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"Klaffende Gerechtigkeitslücken"

Grüne schlagen Steuer für "Extremvermögen" vor

Eine Dagobert-Duck-Figur steht auf 100-Euro-Scheinen.
Die Grünen wollen an die ganz großen Vermögen ran © picture alliance / ZB | Sascha Steinach

Die Grünen wollen hohe Vermögen ab 500 Millionen Euro besteuern. Das sieht ein neues Konzept zur Belastung von "Extremvermögen" vor, das Fachpolitiker der Fraktion in Berlin vorgestellt haben. Was das Papier vorsieht und wer betroffen wäre.

Die Grünen begründen den Vorstoß unter anderem mit "klaffenden Gerechtigkeitslücken" im bestehenden Steuersystem. Derzeit könnten Menschen 300 Wohnungen erben und darauf keine Steuern zahlen, während Menschen, die drei Wohnungen erbten, ihren fairen Beitrag leisteten, heißt es in einem begleitenden Erklärpapier. Verglichen mit Einkommen würden hohe Vermögen anteilig deutlich geringer besteuert.

Von der neuen Steuer betroffen wären den Grünen zufolge einige hundert Menschen in Deutschland. Vermögen von bis zu 500 Millionen Euro wären nicht betroffen. Ab dieser Höhe fiele ein Grenzsteuersatz von 2% an, ab einer Milliarde Euro von 3% und ab zehn Milliarden Euro von 4%. Dazwischen soll der Tarif linear ansteigen. Ein Grenzsteuersatz fällt nur auf den Betrag oberhalb eines Freibetrags an und damit nur auf einen Teil der Gesamtsumme – und nicht auf die ganze Summe.

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Wer von der Steuer profitieren würde

Die erwarteten Einnahmen von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr kämen nach den Plänen der Grünen in großen Teilen den Ländern zugute, aber nicht ganz. Denn anders als bei einer klassischen Vermögensteuer würden andere bereits geleistete Steuerbeträge auf die Steuerschuld angerechnet. Das betrifft die Einkommensteuer, die in gleichen Teilen Bund und Ländern zusteht und in geringerem Maße an die Kommunen geht. Auch die Kommunen würden laut Grünen-Fraktion von der vorgeschlagenen Steuer profitieren.

Eine Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben. Grund ist ein Urteil des BVerfG, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sah: Immobilien wurden im Vergleich zu Geldvermögen oder Wertpapieren ungleich berechnet (Az.: 2 BvL 37/91). Eine Vermögensteuer an sich wurde also nicht ausgeschlossen, es wäre aber eine Reform nötig gewesen.