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Steuerrechtsberatung durch Studierende

Paragrafenzeichen vor Akte mit Rechner
© Andrey Popov/adobe

Mehr als ein Jahrzehnt hat es gedauert: Seit dem 1.9.​2026 sind Tax Law Clinics erlaubt. Studierende dürfen nun auch im Steuerrecht unter fachkundiger Anleitung unentgeltlich beraten.

Das Inkrafttreten des mühsam erstrittenen Gesetzes wurde in Hannover sofort mit der ersten Beratung praktisch umgesetzt.

Bereits seit 2008 erlaubt § 6 RDG unentgeltliche Rechtsberatung außerhalb familiärer oder persönlicher Beziehungen bei ausreichender fachlicher Anleitung. Grundlage waren mehrere Entscheidungen des BVerfG (ua NJW 2006, 1502). An Universitäten entstanden in der Folgezeit zahlreiche Law Clinics – außer im Steuerrecht: Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) hielt am Verbot unbefugter geschäftsmäßiger Hilfeleistung fest. Was bei sozialrechtlichen Fragen zulässig war, blieb bei Werbungskosten oder Steuererklärungen verboten.

Was lange währt

Versuche, eine Erlaubnis gerichtlich durchzusetzen, blieben durch alle Instanzen erfolglos. Der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft (VFS) an der Leibniz Universität Hannover versuchte es mit einer Feststellungsklage, die das FG Niedersachsen als unzulässig abwies (DStRE 2020, 46). Die Begründung: Der Verein könne trotz drohender Ordnungswidrigkeit zunächst rechtswidrig beraten und sich anschließend gegen Maßnahmen der Finanzverwaltung wehren. Der BFH bestätigte diese kuriose Entscheidung (BeckRS 2020, 32625). Dem anschließend mit dem alleinigen Zweck, eine Tax Law Clinic zu betreiben, gegründeten Tax Law Clinic Hannover e.V.i.G. verweigerte das Registergericht wie erwartet die Eintragung; Beschwerden bei OLG und BGH scheiterten. Der BGH nahm an, dass zwar nicht der Schutz der Ratsuchenden, wohl aber der des Steueraufkommens und der Steuermoral das weitergehende Verbot rechtfertige (DStRE 2023, 758). Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde erhoben.

Die Lösung kam letztlich aber nicht aus Karlsruhe, sondern aus Berlin – im dritten Anlauf. 2023 brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Zulassung von Tax Law Clinics ein. Im Finanzausschuss fand er breite Zustimmung. Doch der Streit über zusätzliche Befugnisse für Bilanzbuchhalter und das Ende der Ampelkoalition ließen den Entwurf mit Ablauf der 20. Wahlperiode der Diskontinuität zum Opfer fallen.

Im April 2026 beschloss der Bundestag die Reform des StBerG mit der Legalisierung unentgeltlicher Steuerrechtsberatung. Doch eine zwischenzeitlich eingefügte steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 EUR veranlasste den Bundesrat, dem Gesamtgesetz die Zustimmung zu verweigern. Erst ein erneuter Entwurf der Koalitionsfraktionen ohne diese Prämie hatte Erfolg: Bundestag und Bundesrat stimmten zu, am 1.9.​2026 trat die Neuregelung in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 197).

Nun erlaubt § 6 I Nr. 2 StBerG unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen. Außerhalb des Angehörigenkreises muss sie nach Abs. 2 durch oder unter Anleitung einer gesetzlich qualifizierten Person erfolgen. Dazu gehören zur unbeschränkten Hilfeleistung Befugte, Personen mit Befähigung zum Richteramt, bestandener Steuerberaterprüfung oder Befreiung davon sowie bestandenem Wirtschaftsprüferexamen. Die Anleitung umfasst eine nach Umfang und Inhalt angemessene Einweisung und Fortbildung sowie, soweit erforderlich, die Mitwirkung bei der Beratung. Damit gilt im Steuerrecht im Kern, was das RDG längst ermöglicht.

Die praktische Arbeit hat begonnen

Punkt Mitternacht fand an der Leibniz Universität Hannover mit dem Inkrafttreten die erste Beratung einer deutschen Tax Law Clinic statt. Nach Verfahren vor Finanzgericht, BFH, Registergericht, OLG und BGH, einer Verfassungsbeschwerde und drei Gesetzgebungsanläufen war das seit 2015 verfolgte Ziel erreicht: Deutschlands erste Tax Law Clinic.

Hannover steht nicht allein: Die seit 2022 bestehende Tax Law Clinic Köln kämpfte ebenfalls für die Legalisierung; in Mannheim gründeten Studierende Ende 2023 eine Initiative. Weitere Hochschulen stehen in den Startlöchern, die Vernetzung unter dem Dach des Law Clinics Deutschland e. V. läuft.

Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften können Steuerrecht nun an echten Fällen lernen und zugleich den Zugang zum Recht stärken. Der lange Kampf hat sich gelohnt. Jetzt beginnt die praktische Arbeit.

Dieser Text stammt aus Heft 44/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.

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