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Gesetzliche Neuregelungen zum Mai 2016

Orte des Rechts

Teils schon seit einigen Tagen, teils ab Mai 2016 gelten zahlreiche Neuregelungen: Zigarettenpackungen müssen beispielsweise künftig auch bebilderte Warnhinweise tragen, Gerüstbauer erhalten einen höheren Mindestlohn und für gefährliche Krankheitserreger gibt es neue Meldefristen.

Schockbilder auf Zigarettenpackungen

In Zukunft sollen Schockbilder auf Zigarettenpackungen vom Rauchen abhalten, Tabakwaren zum Selbstdrehen sind künftig verboten, wenn sie Zusatzstoffe enthalten, und neuartige Tabakerzeugnisse können ohne Zulassung nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Das sind die wesentlichen Neuerungen des Tabakerzeugnis-Gesetzes, das die EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzt und am 20.05.2016 in Kraft tritt.

Höherer Mindestlohn für Gerüstbauer

Für die Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk gibt es ab 01.05.2016 einen höheren Mindestlohn von 10,70 Euro. Er gilt ebenfalls für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden. Ab Mai 2017 steigt der Mindestlohn im Gerüstbau nochmals an und beträgt dann 11,00 Euro. Er liegt damit über dem allgemeinen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto.

Mehr Mobilität für Gesundheitspersonal

Ein Europäischer Berufsausweis soll seit dem 19.04.2016 Apothekern, Krankenpflegern sowie Physiotherapeuten die Anerkennung im EU-Ausland erleichtern. Außerdem richten alle EU-Länder ein Vorwarnsystem ein. Es erfasst diejenigen, denen die Erlaubnis entzogen wurde, einen Gesundheitsberuf auszuüben. Auch wer einen gefälschten Berufsqualifikationsnachweis verwendet hat, wird in das System eingetragen.

Gefährliche Erreger wirksam bekämpfen

Wenn antibiotika-resistente Erreger nachgewiesen werden, muss dies ab dem 01.05.2016 umgehend gemeldet werden. Bisher wurden die Erreger erst beim Krankheitsausbruch angezeigt. Mit der neuen Regelung sollen die Gesundheitsämter Zeit gewinnen, um zielgerichtet vorgehen zu können. Außerdem gibt es eine neue Meldepflicht für sogenannte Arbo-Viren. Das sind Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden wie das Zika-Virus.

Reform des Vergaberechts

Vergabeverfahren vereinfachen, bürokratischen Aufwand verringern und kommunale Handlungsspielräume sichern - das sind die Ziele der umfassenden Reform, die bereits am 18.04.2016 in Kraft getreten ist. Klare Regeln seien der beste Garant für transparente und rechtssichere Verfahren, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Gleichzeitig soll die öffentliche Auftragsvergabe sozialer, ökologischer und innovativer werden.

Neue Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz

Wie die Bundesregierung mitteilte, bringen neue Verordnungen für elektrische Betriebsmittel, Explosionsschutz, Druckbehälter und Aufzüge mehr Sicherheit. So seien beispielsweise bessere Kennzeichnungs- und Informationspflichten vorgesehen. Die neuen Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz sind bereits am 20.04.2016 in Kraft getreten.