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Gesetzentwurf

Umlage für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen soll stark steigen

Codiertes Recht

Die Bundesregierung will neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit Kohle als Brennstoff nicht mehr fördern und für gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Subventionen einführen. Die von den Stromverbrauchern zu zahlende Umlage soll steigen. Mit dem geplanten Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (BT-Drs. 18/6419) will die Regierung einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Kohlendioxid-Einsparziele leisten.

Studie: Kein wesentlicher Zubau zu erwarten

Wie der Pressedienst des Bundestages am 22.10.2015 berichtete, bekennt die Bundesregierung sich in dem Gesetzentwurf zum weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Dieser sei vor dem Hintergrund der Energiewende grundsätzlich sinnvoll und sei realisierbar, wenn der Anlagenbetrieb stärker flexibilisiert werde. Untersuchungen hätten auch gezeigt, dass unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, besonders wegen des niedrigen Strompreises, bis zum Jahr 2020 kein wesentlicher Zubau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu erwarten sei.

Bessere Förderung für neue Anlagen

"Darüber hinaus drohen die Stilllegung bestehender, gasbefeuerter KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung und damit der Verlust von Effizienzvorteilen", schreibt die Regierung. Deshalb soll für bestehende gasbefeuerte KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung eine bis Ende 2019 befristete Förderung eingeführt werden, um die Stilllegung effizienter Strom- und Wärmeversorgung zu verhindern und die entsprechenden Kohlendioxid-Mengen einzusparen. Neue Gas-KWK sollen nach den Plänen der Bundesregierung eine verbesserte Förderung erhalten. Wenn Kohle-KWK durch Gas-KWK ersetzt werden soll ein Bonus gewährt werden, weil es durch den Brennstoffwechsel zu einer signifikanten zusätzlichen Emissionsminderung in Deutschland kommt.

Keine Unterstützung mehr bei Eigenverbrauch

Für selbst verbrauchten KWK-Strom werde in Zukunft keine Förderung mehr gewährt, schreibt die Regierung weiter. Damit werde der besseren Wirtschaftlichkeit von KWK-Projekten, die überwiegend für die Eigenversorgung bestimmt sind, Rechnung getragen. Ausgenommen seien kleinere Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt sowie Anlagen in der energieintensiven Industrie, "weil in diesen Bereichen ohne Förderung keine Wirtschaftlichkeit der Projekte gegeben ist".

Umlage auf den Strompreis

Finanziert werden soll die Förderung durch eine KWK-Umlage auf den Strompreis. Die Umlage sei in der Höhe auf maximal 750 Millionen Euro begrenzt. In diesem Jahr betragen die Kosten der Umlage rund 630 Millionen Euro. Damit die gestiegenen Kosten nicht allein von den Haushaltskunden und dem Mittelstand getragen werden müssen, werde der Satz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde bei einem Verbrauch von mehr als einer Gigawattstunde auf 0,04 Cent gesenkt. Für stromintensive Unternehmen soll der Satz von 0,025 Cent auf 0,03 Cent leicht angehoben werden. "Hierdurch wird der Kostenanstieg für Haushaltskunden gedämpft", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. "Die Kosten für diese nicht privilegierten Endkunden steigen bei Ausschöpfung des Deckels von derzeit rund 0,25 Cent je Kilowattstunde auf bis zu 0,53 Cent je Kilowattstunde", erklärt die Bundesregierung. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr würden die Kosten für einen Privathaushalt damit von neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen.

Kostendeckel bei 1,5 Milliarden Euro

Die gesamten Mehrkosten des Gesetzes, zu dem auch die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern gehört, werden von der Regierung auf bis zu 850 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Der Kostendeckel für das Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Gesetz soll entsprechend auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden.