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Gesetzentwurf

Bundesregierung will für Mittelstand 760 Millionen Euro aus ERP-Vermögen bereitstellen

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (BT-Drs. 18/6159) eingebracht. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz sollen 760,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstands) und Angehörige der freien Berufe könnten damit zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro erhalten.

Unter anderem Unterstützung von Unternehmensgründungen

Wie die Bundesregierung erläutert, sollen die ERP-Finanzierungshilfen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Förderungsbeträge könnten auch für Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzt werden. Beim ERP-Sondervermögen handelt es sich um ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP), das 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans bereitgestellt worden war, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern.