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Gesetzentwurf

Bundesrat will Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen untersagen

Rentenrebellen

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Anbaubeschränkungen oder -untersagungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Deutschland eingeführt werden. Wie der Pressedienst des Bundestages am 18.11.2015 berichtete, schlägt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes (BT-Drs. 18/6664) vor, die durch die sogenannte Opt-Out-Richtlinie (RL (EU) 2015/412) eröffneten Möglichkeiten anzuwenden.

Bundesweit zentrales und einheitliches Verfahren geplant

Opt-out meint eine Ausnahmeregelung für EU-Mitgliedstaaten, nationale Anbauverbote oder Beschränkungen für gentechnisch veränderte Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon beschließen zu dürfen. Darüber hinaus sollen ein bundesweit zentrales und einheitliches Verfahren sowie eine bundesweit geltende Beschränkung oder ein Verbot Ziel sein.