Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes in Bundestag eingebracht

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Bundesregierung will das überwiegend am 01.11.2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz (BMG) in mehreren Punkten ändern und hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/8620) in den Bundestag eingebracht. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 02.06.2016. Nach den ersten Praxiserfahrungen mit dem BMG habe sich gezeigt, dass zum einen bei einigen Abläufen noch eine Feinjustierung erforderlich sei und zum anderen im Interesse der Entlastung von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung auf einige Vorgaben verzichtet werden könne, heißt es in der Regierungsbegründung.

Erleichterte Abmeldung bei Wegzug ins Ausland - Geschlecht als Suchkriterium bei der automatisierten Melderegisterauskunft

So soll künftig für Personen, die ins Ausland verzogen sind, die Einhaltung der Abmeldepflicht durch die Möglichkeit einer elektronischen Abmeldung erleichtert werden und die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Abmeldung entfallen. Ferner soll unter anderem bei der automatisierten Melderegisterauskunft das Geschlecht wieder als Suchkriterium aufgenommen werden. Dies sei aufgrund der zunehmenden Registrierung ausländischer Namen erforderlich, da die Behörden aus ausländischen Vornamen nicht immer eindeutig das Geschlecht ableiten könnten.

Optionsverfahren: Übermittlung von Auskunftssperren an die Staatsangehörigkeitsbehörde

Auch sollen im BMG die erst nach dessen Verkündung erfolgte Einführung des Ersatz-Personalausweises sowie die Neuregelung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht nachvollzogen werden. "Hinsichtlich der zur Durchführung des Optionsverfahrens vorzunehmenden Datenübermittlungen der Meldebehörden an die Staatsangehörigkeitsbehörden wird die Übermittlung von Auskunftssperren aufgenommen", heißt es in der Vorlage weiter. Dadurch werde sichergestellt, "dass auch eine mittelbare Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Personen ausgeschlossen ist".