Bis zu fünf Jahre für Freier von Zwangsprostituierten

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Bis zu fünf Jahre für Freier von Zwangsprostituierten. beck-aktuell, 14.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179306)
Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Haftstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren rechnen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor. Bestraft werden sollen demnach Männer, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Zwangslage der Frau wissen, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Ausgabe vom 12.03.2016) berichteten. Ein Beispiel für eine Zwangslage wäre die Ausbeutung der Prostituierten durch einen Zuhälter. Bisher müssen nur die Zuhälter mit Strafe rechnen, nicht aber die Freier.
Polizeigewerkschaft begrüßt hohes Strafmaß
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte am 12.03.2016 dazu lediglich, man sei in der abschließende Abstimmung des Entwurfes und hoffe, ihn bald im Kabinett verabschieden zu können. Allerdings dürfte es schwierig sein, dem Freier nachzuweisen, dass ihm die Zwangslage der Frau bekannt war. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das geplante hohe Strafmaß. "Fünf Jahre Freiheitsstrafe – das macht deutlich, dass es ein schwerwiegendes Vergehen ist und kein Bagatelldelikt", sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow den Zeitungen.
Straffreiheit bei Anzeigenerstattung durch Freier
Die Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel werde auch von der Union unterstützt, so die Funke Mediengruppe. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechnet damit, dass das Geschäftsmodell der Zwangsprostitution durch den Freier-Paragrafen gestört werde: "Wir wollen die Freier in die Verantwortung nehmen." Sollte der Freier bemerken, dass die Prostituierte unter Zwang steht und sollte er deswegen freiwillig Anzeige erstatten, geht er straffrei aus.
Auch Menschenhandel soll schärfer gefasst werden
Das Ministerium von Maas hatte bereits im Januar 2015 einen Gesetzentwurf gegen Zwangsprostitution vorgelegt, der allerdings nur eine EU-Richtlinie umsetzte. Schon damals wurde klargestellt, dass dies nur ein erster Schritt sei. Jetzt sollte auch der Menschenhandel schärfer gefasst werden.
Sexuelle Ausbeutung betrifft vor allem Frauen
Nach Zahlen der EU-Kommission wurden zwischen 2010 und 2012 mehr als 30.000 Menschen in Europa Opfer von Menschenhändlern. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. 80% der Opfer sind demnach Frauen oder Mädchen und werden sexuell ausgebeutet. Männer würden eher zu Arbeit gezwungen.
Kritik an bisherigen Versuchen zur Verbesserung der Lage der Prostituierten
Bereits 2002 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung versucht, per Gesetz die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten in Deutschland zu verbessern. Seitdem können Prostituierte ihren Lohn gerichtlich einklagen. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz die Zwangsprostitution fördere. Zudem habe sich die soziale Lage nur für einen kleinen Teil der Prostituierten verbessert.
Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber geplant
Anfang Februar 2016 einigte sich die große Koalition dann auf ein neues Prostitutionsgesetz. Danach benötigen die Betreiber von Prostitutionsbetrieben künftig eine staatliche Genehmigung und müssen sich dafür einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. So soll unter anderem verhindert werden, dass ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell führt. Für die betroffenen Frauen besteht Anmeldepflicht. Zudem müssen sie sich regelmäßig beraten lassen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bis zu fünf Jahre für Freier von Zwangsprostituierten. beck-aktuell, 14.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179306)



