Außergerichtliche Schlichtung soll flexibler werden

Zitiervorschlag
Außergerichtliche Schlichtung soll flexibler werden . beck-aktuell, 02.10.2026 (abgerufen am: 02.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207041)
Reisende sollen bei Streit über verspätete oder gestrichene Flüge künftig schneller Klarheit bekommen. Das Justizministerium will mit neuen Regeln Schlichtungsverfahren beschleunigen, ohne dass sich das Aussitzen für Airlines lohnt.
Wer sich mit einer Fluggesellschaft über eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug streitet, kann sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Für Reisende ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos. Künftig sollen solche Fälle schneller abgeschlossen werden können, vor allem dann, wenn die betroffene Airline gar nicht auf das Verfahren reagiert.
Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung vorgelegt. Danach soll die Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) künftig darauf verzichten können, einen Einigungsvorschlag auszuarbeiten, wenn sich die Fluggesellschaft nicht am Verfahren beteiligt und eine Verständigung deshalb kaum zu erwarten ist.
Justizministerin Stefanie Hubig erklärte dazu: "Wenn beim Flug in den Urlaub nicht alles rund läuft, dann müssen Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und unkompliziert zu ihrem Recht kommen. Die außergerichtliche Schlichtung für Fluggastrechte ist dafür genau das richtige Instrument: schnell, effizient und für Verbraucher kostenlos." Mit der Neuregelung wolle das Ministerium die Verfahren flexibler machen und zugleich verhindern, dass es sich für Fluggesellschaften lohnt, sie einfach aussitzen, so die Ministerin.
Weniger sinnlose Arbeit
Viele Airlines, die in Deutschland tätig sind, haben sich privaten Schlichtungsstellen wie Reise & Verkehr e. V. angeschlossen. Für Fluggesellschaften, die keiner solchen Stelle angehören, ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim BfJ zuständig.
Bislang musste sie in jedem Verfahren einen Schlichtungsvorschlag erarbeiten, selbst wenn die Fluggesellschaft auf die Anfrage überhaupt nicht reagiert. In solchen Fällen ist eine Einigung nach Angaben des Ministeriums erfahrungsgemäß jedoch kaum zu erwarten. Zeit und Arbeit würden so in Vorschläge fließen, die kaum Aussicht auf Erfolg hätten, erklärte das Justizministerium.
Das soll sich nun ändern. Bleibt eine Airline untätig und erscheint eine Einigung aussichtslos, soll die Schlichtungsstelle das Verfahren künftig auch ohne einen ausgearbeiteten Vorschlag abschließen können. Für Reisende könnte das vor allem kürzere Wartezeiten bedeuten. Zugleich hätte die Schlichtungsstelle mehr Kapazitäten für Fälle, in denen tatsächlich Aussicht auf eine Einigung besteht, betont das Ministerium.
Für die Fluggesellschaft habe das Aussitzen des Verfahrens dagegen keinen finanziellen Vorteil: Die volle Verfahrensgebühr soll auch dann fällig werden, wenn die Schlichtungsstelle keinen Einigungsvorschlag erstellt. Die dafür notwendige Änderung der Gebührenregeln sehe ein parallel vorgelegter Gesetzentwurf vor.
- Redaktion beck-aktuell, sst
Zitiervorschlag
Außergerichtliche Schlichtung soll flexibler werden . beck-aktuell, 02.10.2026 (abgerufen am: 02.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207041)


