Anmeldepflicht für Prostituierte und Kondompflicht auf dem Weg

Zitiervorschlag
Basil Wegener: Anmeldepflicht für Prostituierte und Kondompflicht auf dem Weg. beck-aktuell, 17.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190601)
Anmelden, Beantragen, Verpflichten – eine Reihe neuer Regeln soll Prostituierte in Deutschland vor Ausbeutung, Fremdbestimmung und Krankheiten schützen. Auch die Nutzung von Kondomen soll vorgeschrieben, ungeschützter Geschlechtsverkehr verboten werden. Das Ressort von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat den 140-Seiten-Gesetzentwurf nach langen Debatten in der Koalition fertiggestellt. Doch bringt er wirklich den erhofften Schutz der Betroffenen?
Auch Werbung mit ungeschütztem Verkehr soll verboten werden
Beispiel Kondompflicht: Familienstaatssekretär Ralf Kleindiek räumt ein: "Wir gehen nicht davon aus, dass es Kontrollen geben wird." Auch die für das Gesetz zuständige CDU-Familienpolitikerin Sylvia Pantel sagt, nachprüfen lasse sich das kaum. Doch beide pochen darauf, dass das Verbot von ungeschütztem Sex mit Prostituierten wichtig sei – als für die Gesundheit zentraler neuer Standard. "Es eröffnet die Möglichkeit, `Nein` zu sagen, ohne sich rechtfertigen zu müssen", sagt Kleindiek. Verboten werden soll zudem auch Werbung mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr.
Berufsverband befürchtet Diskriminierung von Prostituierten
Auch die neu geplanten Verpflichtungen der Prostituierten, sich anzumelden und im Gesundheitsamt beraten zu lassen, ist schon auf Kritik gestoßen. So hatte der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen bemängelt, die Politik wolle Prostituierte diskriminieren statt schützen. Der Verband war allerdings noch von einer Registrierung bei der Polizei ausgegangen, nun ist in der Koalition von speziellen Bereichen in Gewerbeämtern die Rede.
Kürzere Fristen bei 18- bis 21-Jährigen
Geplant ist, dass sich Prostituierte alle zwei Jahre melden und dass sie jährlich im Gesundheitsamt vorstellig werden müssen. Bei 18- bis 21-Jährigen verkürzen sich die Fristen auf die Hälfte. Verpflichtende Untersuchungen sind nicht geplant. "Wir wollen niemanden auf den gynäkologischen Stuhl zwingen", versichert Pantel.
Bei Verstößen sollen zwischen 15 und 100 Euro erhoben werden
Bis zu 5.000 Euro sollten Betroffene zahlen, wenn sie die Vorgaben missachten, hatte es vor kurzem noch in Berichten geheißen. Jetzt spricht Regierungsvertreter Kleindiek von 15 bis 100 Euro. Pantel sagt: "Wir wollen niemanden kriminalisieren." Doch etwas teurer solle es schon werden, wenn Betroffene gegen die Regeln verstoßen, meint die CDU-Politikerin.
Konsequenzen zu strikter Vorgaben befürchtet
Hohe Hürden vor dem Gang zum Amt soll es jedenfalls nicht geben, Angst sollen Prostituierte davor auch nicht haben müssen. Am meisten Vorbehalte gegen die Gesetzespläne gab es wegen der Befürchtung, Prostituierte würden durch zu strikte Vorgaben reihenweise in rechtliche Grauzonen gedrängt. "Unsere Erwartung ist, dass wir mit einem sehr niedrigschwelligen Angebot sehr wenige in die Illegalität treiben", hält Kleindiek dem entgegen.
Kaum Verbesserungen durch Prostitutionsgesetz von 2002
Weitgehend unbestritten ist, dass das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 die Stellung der Sexarbeiterinnen anders als geplant nicht auf breiter Front verbessert hat. Statt Prostitution weiter als sittenwidrig einzustufen, sollten die Betroffenen Lohn einklagen und in Sozialkassen einzahlen können. Polizisten, Hilfsorganisationen und Feministinnen klagen aber, das Gesetz habe vor allem Freiern geholfen. Eine Studie der Universität Heidelberg zeigte, dass es mehr Menschenhandel in Ländern ohne Prostitutionsverbot gibt. Die Opfer: Vor allem Frauen, die fern ihrer Heimatländer zur Arbeit in der Sex-Industrie gezwungen werden.
Bordellbetreiber sollen Erlaubnis einholen müssen
Niemand glaubt, "dass mit dem Gesetz alles gut wird", gibt Kleindiek zu. Doch Bordellbetreiber müssen künftig eine Erlaubnis für ihre Etablissements einholen – und die Behörden sollten mehr Befugnisse zur Überwachung bekommen. 50.000 Euro Bußgeld und Erlaubnisentzug drohen künftig. Vorbestrafte Menschenhändler und Mitglieder von Rockerbanden sollten aus dem Geschäft von vorneherein ausgeschlossen sein. Und in den Ämtern sollen Prostituierte etwa aus Osteuropa Hilfe von Dolmetschern bekommen – Ziel ist nicht zuletzt Aufklärung über Rechte, Pflichten und Unterstützungsangebote. Auf der Straße sollen Prostituierte etwa mit mehrsprachigen Flyern informiert werden.
- dpa
Zitiervorschlag
Basil Wegener: Anmeldepflicht für Prostituierte und Kondompflicht auf dem Weg. beck-aktuell, 17.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190601)



