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Finanzausschuss

Experten fordern Änderungen bei Kredit-Regeln für Spezial-Alternative Investmentfonds

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Experten haben in einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zum OGAW V-Umsetzungsgesetzentwurf (BT-Drs. 18/6744) Nachbesserungen gefordert. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 11.01.2016 mit. Dabei ging es vor allem um die geplanten Kredit-Regelungen für Spezial-Alternative Investmentfonds (AIF), die dazu dienen sollen, mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur zu gewinnen.

Fondsverband: Auch offene Spezial-AIF müssen unverbriefte Darlehensforderungen nachträglich ändern können

Wie der Pressedienst schreibt, begrüßte die Branche den Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten OGAW V-Richtlinie 2009/65/EG zwar grundsätzlich, forderte aber Nachbesserungen in Bezug auf die Regelungen für Spezial-AIF. Der Fondsverband BVI sprach sich dafür aus, dass auch von offenen Spezial-AIF gehaltene unverbriefte Darlehensforderungen nachträglich geändert werden können. Dies wird vom Gesetzentwurf ausgeschlossen. Dieses Verbot werde die Attraktivität von Investitionen durch offene Spezial-Alternative Investmentfonds (AIF) in unverbriefte Darlehensforderungen deutlich reduzieren "und damit die wirtschaftspolitisch erwünschte Belebung der Infrastrukturfinanzierung erheblich schwächen".

GDV: Förderung von Infrastrukturinvestitionen würde anderenfalls konterkariert

Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft wies auf die Bedeutung der Investitionen in reine Kreditfonds hin. Das sei eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Versicherer über Fondsinvestments zielgerichtet Anlagen in Infrastruktur tätigen könnten. Die Versicherungsbranche sprach sich ebenfalls für Änderungsmöglichkeiten an unverbrieften Darlehensforderungen aus. Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung erklärte in ihrer Stellungnahme, auch offene Spezial-AIF ohne Banklizenz sollten die Möglichkeit zur Änderung von Darlehensbedingungen erhalten: "Die Förderung von Infrastrukturinvestitionen ist auch politisch gewollt und sollte daher nicht durch die Regulierungspraxis konterkariert werden." Diese Position wurde auch vom Bundesverband Alternative Investments vertreten. Die offenen Spezial-AIF müssten die Möglichkeit haben, die Darlehen auch zu verwalten, zum Beispiel durch Prolongation oder Restrukturierung.

Anlegervertreter: die OGAW-Gesetzgebung bedeutet Rückschritt beim Verbraucherschutz

Starke Kritik kam von Rechtsanwalt Peter Mattil, der geschädigte Anleger vertritt. Er bezeichnete Darlehen als klassische Bankgeschäfte. Darlehen seien keine Investments und für Publikumfonds ungeeignet. Durch die OGAW-Gesetzgebung komme es zu einem Rückschritt beim Verbraucherschutz. Mattil befürchtete, dass ein AIF geneigt sein könnte, nicht allzu strenge Maßstäbe an eine Darlehensvergabe anzulegen, da der Verlust das Kapital der Kleinanleger treffen würde. Rechtsanwalt Klaus Rotter empfahl eine Gesetzesänderung, um Derivate mit einzubeziehen. Vom Begriff des Investmentvermögens sollten auch strukturierte Anleihen, insbesondere Zertifikate, erfasst werden. Rotter erklärte, Anleger würden beim Vertrieb von Zertifikaten regelmäßig über das tatsächlich vorhandene Ausfallrisiko getäuscht.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger: Explosionsartiger Anstieg der Kreditvergabe durch Nichtbanken

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank begrüßten den Entwurf grundsätzlich. Die Bundesbank riet aber dazu, bei der Regulierung der Kreditfonds darauf zu achten, dass der Ausnutzung etwaiger Vorteile insbesondere gegenüber der Regulierung von Banken entgegengewirkt werde. Durch zusätzliche Kreditvergabe von Fonds oder eine Verlagerung von Banken zu Fonds dürfe es keine zusätzlichen Risiken geben. Nach Beobachtungen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat die Kreditvergabe durch Nichtbanken bereits explosionsartig zugenommen.

BVK fordert Verzicht auf geplante Begrenzungen für Gesellschafterdarlehen

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften regte an, auf die vorgesehenen Begrenzungen für Gesellschafterdarlehen zu verzichten. Diese sollen der Höhe nach begrenzt werden. Das nannte der Verband nicht nachvollziehbar, "denn Gesellschafterdarlehen weisen im Vergleich zum Eigenkapital keine zusätzlichen Risiken auf und erforderten auch nicht zusätzliche Verhaltensanforderungen". Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen hob die Bedeutung von Gesellschafterdarlehen für institutionelle Investoren hervor.