Fraktionschefs von Union und SPD für schärferes Sexualstrafrecht

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Fraktionschefs von Union und SPD für schärferes Sexualstrafrecht. beck-aktuell, 02.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176861)
Der Grundsatz "Nein ist Nein" soll nach dem Willen der Fraktionsspitzen von Union und SPD bei der geplanten Reform des Sexualstrafrechts stärker verankert werden. Wie die "Bild am Sonntag" aus Kreisen des Justizministeriums erfuhr, soll Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auch "offen für weitere Verschärfungen des Gesetzentwurfes" sein.
Grundsatz "Nein ist Nein" ins Spiel gebracht
Nach der ersten Lesung der Maas-Pläne im Bundestag am 28.04.2016 sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) der Zeitung: "DieVorschläge der Frauen in der Union für eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts sind absolut richtig." Die Neuregelung zur Bestrafung von Vergewaltigern müsse dem Grundsatz folgen: Ein Nein ist ein Nein. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann sagte: "Mich persönlich hat die Diskussion überzeugt, dass es nur eine Regelung gibt, die die sexuelle Selbstbestimmung umfassend schützt: Nein heißt nein. Das ist nicht sehr schwer zu verstehen."
Gesetzentwurf soll Lücken im Sexualstrafrecht schließen
Maas hatte in der Bundestagsdebatte gesagt, es gelte offenkundige Lücken im Sexualstrafrecht schnell zu schließen. Sein Gesetzentwurf
stellt sexuelle Übergriffe unter bestimmten Bedingungen auch dann unter Strafe, wenn sich Opfer nicht massiv wehren oder wehren können. Bereits aufdringliches Begrapschen könne für Opfer drastische psychische Folgen haben, sagte die Unions-Rechtsexpertin Elisabeth
Winkelmeier-Becker (CDU). Auch SPD-Fraktionsvize Eva Högl warb für eine Aufnahme des Grundsatzes, dass ein klares "Nein" für eine
Bestrafung von Tätern reichen soll.
Expertenkommission soll gesamtes Sexualstrafrecht überarbeiten
Maas kündigte für den Herbst 2016 Ergebnisse einer Expertenkommision an, die das gesamte Sexualstrafrecht überarbeiten soll. Dann wolle er
etwa auch Diskussionen über sogenannte Grapscherfälle "positiv begleiten". Die Linke-Rechtsexpertin Halina Wawzyniak kritisierte die geplanten Änderungen als unzureichend. Für Nachbesserungen hat sich auch der Bundesrat starkgemacht. Die Verschärfungen werden im Licht der Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten diskutiert. Die Reform war bereits zuvor angestoßen worden.
Gegenstimmen warnen vor Anstieg falscher Beschuldigungen
Bundesweit werden pro Jahr rund 8.000 Vergewaltigungen angezeigt. Experten schätzen, dass nur jedes zehnte Opfer zur Polizei geht. Und
nur etwa jeder zehnte Verdächtige wird verurteilt. Feministinnen, Rechtsanwältinnen, Betroffenenverbände und Abgeordnete verschiedener Parteien kritisieren, es gelte – bis auf Ausnahmefälle – weiterhin der Grundsatz, dass sich das Opfer physisch zur Wehr setzen oder eine
etwaige Fluchtmöglichkeit nutzen müsse. Manchen Juristen geht aber schon der vorliegende Entwurf zu weit – es könne leicht zu falschen
Beschuldigungen kommen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Fraktionschefs von Union und SPD für schärferes Sexualstrafrecht. beck-aktuell, 02.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176861)



