Finanzausschuss stimmt Gesetzentwurf für mehr Finanztransparenz zu

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Finanzausschuss stimmt Gesetzentwurf für mehr Finanztransparenz zu. beck-aktuell, 01.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187151)
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 30.09.2015 einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (BT-Drs. 18/5010) in nationales Recht zugestimmt. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Mit dem Gesetz sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert und Meldepflichten bei Erwerb und Veräußerung bedeutender Beteiligungen geändert werden.
CDU/CSU-Fraktion lobt effektive Sanktionen bei Verstößen gegen Meldepflichten – Linksfraktion fordert höhere Bußgelder
Wie der Pressedienst berichtet, lobte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, mit dem Gesetz würden die Sicherheit und die Transparenz auf dem Kapitalmarkt sowie der Anlegerschutz deutlich verbessert. Nachdem die Meldepflichten bei Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren bereits verschärft worden seien, würden jetzt auch effektive Sanktionen bei Verstößen eingeführt. Waren Bußgelder bisher auf höchstens eine Million Euro begrenzt, so würden diese jetzt von der Umsatzhöhe des betreffenden Unternehmens abhängig gemacht. Möglich sei auch ein Verlust der Stimmrechte für Aktionäre bei Verstößen gegen die Meldepflicht. Die Linksfraktion erkannte zwar Verbesserungen bei den Sanktionen wegen Verstößen gegen die Meldepflicht an, die neuen Bußgeldhöhen gingen ihr aber noch nicht weit genug.
CDU/CSU-Fraktion: Abfindungsregelungen beim "Delisting" zum Anlegerschutz erforderlich – Grüne üben Kritik
Dass im Fall des "Delisting" von Aktiengesellschaften den freien Aktionären künftig eine Abfindung angeboten werden müssen soll, deren Höhe sich an der Höhe des Durchschnittskurses der letzten sechs Monate orientieren soll, bezeichnete der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion als dringend erforderlich, um eine Lücke im Anlegerschutz zu schließen. Auf die Forderungen mehrerer Verbände in der öffentlichen Anhörung, statt des Börsenwertes den Ertragswert eines Unternehmens zur Grundlage für die Berechnung der Höhe der Entschädigung der freien Aktionäre zu machen, reagierte die Unionsfraktion mit dem Hinweis, dies sei nicht sachgerecht, weil der Aktionär nur die Handelsmöglichkeit der Aktie beim Delisting verliere, aber Inhaber des Wertpapiers bleibe. Sollten sich aber Manipulationen des Aktienkurses herausstellen, könne nach dem Ertragswert entschädigt werden. Kritik übte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Dass die Höhe der Abfindung sich an der Höhe des Durchschnittskurses der letzten sechs Monate orientieren solle, könne Manipulationen nicht verhindern. In der Sechsmonatsfrist könne die Kursentwicklung auch von Zufällen geprägt sein.
Regierung soll Regelung zu Interbankenentgelten überprüfen
Zur Begrenzung der Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge und deren Auswirkungen auf das deutsche girocard-System soll die Regierung laut Unionsfraktion prüfen, ob weiterer Gesetzgebungsbedarf besteht. Die Bankenverbände hatten in der Anhörung vor höheren Kartenpreisen für Verbraucher gewarnt. Eine Überprüfung der Regelung zu den Interbankenentgelten wurde auch von der SPD-Fraktion unterstützt. Es gehe hier um ein Volumen von sechs Milliarden Euro. Die SPD-Fraktion würdigte ebenfalls die mit dem Gesetz erreichten Verbesserungen für die deutschen Reeder, deren Erlöspools (gemeinsam betriebene Schiffe) von der Versicherungsteuer befreit werden. Es sei mehr Sicherheit für die Anleger erreicht worden, so ein Sprecher der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf insgesamt.
Grüne fordern strengere Transparenzpflichten
Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gingen die Transparenzpflichten nicht weit genug. Alle Unternehmen müssten offenlegen, in welchen Ländern sie Steuern in welcher Höhe zahlten. Nur so werde man die Steuergestaltungen internationaler Unternehmen in den Griff bekommen. Die Aufhebung der Versicherungsteuerpflicht für Reeder bezeichnete die Fraktion als "ordnungspolitisch fragwürdig". Die Linksfraktion begrüßte die Aufhebung der Pflicht zur Veröffentlichung von Quartalsberichten durch die Unternehmen.
- Redaktion beck-aktuell
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Finanzausschuss stimmt Gesetzentwurf für mehr Finanztransparenz zu. beck-aktuell, 01.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187151)



