Finanzausschuss billigt Erbschaftsteuerreform – Länder-Votum offen

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Finanzausschuss billigt Erbschaftsteuerreform – Länder-Votum offen. beck-aktuell, 22.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174226)
Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am 22.06.2016 in Berlin den Kompromiss von Union und SPD zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben – ohne Änderungen an den mühsam ausgehandelten Gesetzesplänen. Den Antrag von Linken und Grünen, erneut Experten anzuhören, schmetterte die Koalitionsmehrheit ab.
Bundesrat soll noch vor Sommerpause entscheiden
Der Bundestag soll am 24.06.2016 endgültig über die vom Bundesverfassungsgericht bis Ende Juni 2016 angemahnte Reform abstimmen. Davor wird auf Druck der Oppositionsparteien aber im Plenum noch eine Geschäftsordnungsdebatte erwartet. Nach dem Bundestag muss noch der Bundesrat entscheiden – nach bisherigem Plan am 08.07.2016 und damit kurz vor der parlamentarischen Sommerpause.
Verzögerung bei Verabschiedung des Gesetzes möglich
Widerstand kommt nicht nur von den Grünen, sondern auch von SPD-Landespolitikern. Möglich ist, dass sich die Verabschiedung des Gesetzes verzögert und der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag angerufen wird. Andererseits sind in Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung wie Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen viele Firmenerben angesiedelt, die von der Reform profitieren. Diese soll rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.
BVerfG verlangt strengere Vorgaben für Begünstigung
Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2014 eine Begünstigung generell für zulässig erklärt, aber strengere Vorgaben verlangt.
Kritik aus Nordrhein-Westfalen
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nannte die von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), CSU-Chef Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel gefundene Lösung inakzeptabel. "Dieser Kompromiss geht so nicht", sagte er dem Deutschlandfunk. Schon ein erstes Kompromisspapier von Anfang Februar sei enorm weit gegangen - "schon deutlich an die Grenze" dessen, was von den Verfassungsrichtern vorgegeben worden sei. "Es war immer klar, wenn man darüber noch einen Schritt hinausgeht, dann kann man das nicht akzeptieren. Und den Fall haben wir jetzt erreicht." Die Unions-Finanzpolitiker Antje Tillmann und Christian Freiherr von Stetten sprachen dagegen von einer ausgewogenen Lösung: "Wir erwarten, dass auch der Bundesrat dem gefundenen Kompromiss kurzfristig zustimmt. Nur so kann Rechtssicherheit für die Unternehmen eintreten."
Bedürfnisprüfung ab Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro
Künftig sollen bei größeren Unternehmen Firmenerben nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall greift eine Bedürfnisprüfung. Es gibt eine erweiterte Stundungsregelung. Wer die Prüfung ablehnt und den Fiskus nicht in sein Privatvermögen blicken lassen will, kann ein "Abschlagsmodell" nutzen: Mit wachsendem Vermögen wird dann ein größerer Teil versteuert.
Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern befreit
Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern sind vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts befreit. Mittel aus dem Nachlass, die innerhalb von zwei Jahren in das Unternehmen investiert werden, werden steuerlich begünstigt. Die Bewertung des übertragenen Vermögens wird angesichts der Niedrigzinsphase neu geregelt. Bei Verfügungsbeschränkungen in Familienunternehmen wird ein Abschlag von maximal 30% des Unternehmenswerts gewährt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Finanzausschuss billigt Erbschaftsteuerreform – Länder-Votum offen. beck-aktuell, 22.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174226)



