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Familienausschuss

Experten begrüßen E-Zigaretten-Verbot für Minderjährige

Klageindustrie

Das geplante Konsum- und Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas wird von Experten einhellig begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 11.01.2016 sprachen sich die geladenen sieben Sachverständigen ausdrücklich für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.:18/6858) aus, mahnten jedoch verstärkte Bemühungen im Bereich der Prävention an und forderten an mehreren Stellen Verschärfungen der Gesetzesvorlage.

Experten: Konsum von E-Zigaretten kann gesundheitsschädlich sein

Mit dem Gesetz soll das Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz auf elektronische Zigaretten und Wasserpfeifen ausgeweitet werden. Die Experten betonten, dass der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas entgegen der weitverbreiteten Meinung zu gravierenden Gesundheitsschäden führen kann. Die Vertreter des Kinder- und Jugendgesundheitsdiensts Berlin-Mitte und der Frankfurt University of Applied Sciences sprachen sich für verstärkte Präventionsmaßnahmen aus, um Jugendliche über die gesundheitsschädliche Wirkung von E-Zigaretten und E-Shishas zu informieren. Dieser Forderung schlossen sich übereinstimmend alle anderen Experten an.

Krebsforscher fordern Verbot von Zigarettenautomaten

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beratungsmedizin warnten eindringlich vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Passivrauchens von elektronischen Zigaretten. Im Sinne des Jugendschutzes müsse über ein Konsumverbot für Erwachsene in der Anwesenheit von Minderjährigen beispielsweise in Autos nachgedacht werden. Auch diese Forderung wurde von den übrigen Sachverständigen unterstützt. Das Deutsche Krebsforschungszentrum forderte die Abgeordneten auf, die geplante Gesetzesnovelle für eine umfassende Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, das auch von Deutschland ratifiziert worden ist, zu nutzen. Diese empfehle unter anderem ein Verbot von Zigarettenautomaten.

Kommunen wollen Landesbeteiligung am Kontrollaufwand

Trotz der kartenbasierten Alterskontrolle seien Automaten für Minderjährige weiterhin die drittwichtigste Bezugsquelle für Zigaretten. Ebenso sehe das WHO-Übereinkommen ein Verkaufsverbot von Süßigkeiten, Spielzeug und anderen Gegenständen in Zigarettenform vor. Zudem sollten auch herkömmliche Wasserpfeifen, mit denen nikotinfreie Stoffe, zum Beispiel Kräuter, geraucht werden in das Abgabe- und Konsumverbot des Jugendschutzgesetzes einbezogen werden. Zustimmung zum Gesetzesvorhaben kam auch von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Letztere wiesen darauf hin, dass die wegen des verstärkten Kontrollaufwands entstehenden Mehrkosten für die Kommunen von den Ländern ausgeglichen werden müssten.