Familienausschuss billigt Gesetzentwurf zur Unterbringung von Flüchtlingskindern

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Familienausschuss billigt Gesetzentwurf zur Unterbringung von Flüchtlingskindern. beck-aktuell, 15.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186421)
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können zukünftig bundesweit auf alle Jugendämter verteilt werden. Der Familienausschuss hat dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/5921) am 14.10.2015 mit Änderungen zugestimmt (BT-Drs.18/6392). Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Damit soll gewährleistet werden, dass die Versorgung und Betreuung dieser Kinder dem Kindeswohl entsprechen. Das Gesetz soll bereits zum 01.11.2015 in Kraft treten.
Bislang erstregistrierendes Jugendamt zuständig
Durch die bundesweite Aufnahmepflicht der Länder soll gewährleistet werden, dass unbegleitete Flüchtlingskinder dort untergebracht werden können, wo Kapazitäten für eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung und Betreuung vorhanden sind. Nach der derzeit geltenden Gesetzeslage ist dies nicht möglich. Zuständig für die Inobhutnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern ist bislang stets jenes Jugendamt, bei dem das Kind nach seiner Einreise nach Deutschland erstmals registriert wird. Diese Regelung führte jedoch zu einer Überforderung vieler Jugendämter in den Grenzregionen und Ballungsgebieten.
Ausschuss streicht Beschränkung auf "geeignete" Jugendämter
Den Passus, dass die Verteilung der Flüchtlingskinder nur auf "geeignete" Jugendämter zu erfolgen habe, hat der Ausschuss auf Antrag von Union und SPD ersatzlos gestrichen. Dies hatte auch der Bundesrat gefordert. Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass prinzipiell jedes Jugendamt in der Lage sein muss, den Kindern eine angemessene Unterbringung, Verpflegung und Betreuung zu gewährleisten. Zuständig für die Verteilung der Flüchtlingskinder seien die Bundesländer, die auch am besten beurteilen könnten, welche Jugendämter über entsprechende Kapazitäten verfügen.
Opposition fordert Nachbesserungen
Dies stieß auf Kritik der Oppositionsfraktionen. Zehn bis 20 Prozent der Jugendämter in Deutschland hätten keine Erfahrungen mit der Inobhutnahme unbegleiteter Flüchtlingskinder, hieß es aus den Reihen der Linksfraktion. Linke und Grüne bemängelten zudem, dass den Flüchtlingskindern bei der vorläufigen Inobhutnahme kein unabhängiger, rechtlicher Vormund gestellt werde. Ebenso würde ihnen bei der Frage, wo sie in Deutschland untergebracht werden wollen, kein Mitspracherecht eingeräumt. Linke und Grüne verwiesen darauf, dass dies auch in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Gesetzentwurf mehrheitlich von den Sachverständigen gefordert worden sei.
Ausschuss nimmt Regelung zur Altersfeststellung auf
Geregelt wird durch den angenommen Änderungsantrag jetzt auch die Altersfeststellung. So soll das Alter von Jugendlichen, wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen, durch eine "qualifizierte Inaugenscheinnahme" oder durch eine medizinische Untersuchung erfolgen.
- Redaktion beck-aktuell
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Familienausschuss billigt Gesetzentwurf zur Unterbringung von Flüchtlingskindern. beck-aktuell, 15.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186421)



