Experten zweifeln an Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Entwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe

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Experten zweifeln an Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Entwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe. beck-aktuell, 27.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188811)
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von drei der vier eingebrachten Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe. Beanstandet wurden die fraktionsübergreifenden Entwürfe der Abgeordneten-Gruppen um Michael Brand (CDU), Peter Hintze (CDU) und Renate Künast (Grüne). Die Wortführer der kritisierten Gesetzesvorlagen gaben sich am 26.08.2015 wenig beeindruckt von dem Expertengutachten. Der Bundestag hat Anfang Juli 2015 in erster Lesung über die insgesamt vier fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwürfe diskutiert. Im November 2015 wird eine Entscheidung erwartet.
Kritikpunkt an Brand-Entwurf: Unklare Grenze zwischen erlaubter und verbotener Sterbehilfe
Der mit Abstand aussichtsreichste Gesetzentwurf war von der Gruppe um Brand, Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) vorgelegt worden. An ihm wurde bemängelt, dass nicht ausreichend klar werde, wie die geplante Unterscheidung zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven getroffen werden könne. Brand erklärte: "Wir sind uns nach der Analyse führender Juristen sicher, dass die Autoren des Wissenschaftlichen Dienstes irren und wir uns auf die Verfassungsmäßigkeit unseres sehr sorgfältig und aufwendig erarbeiteten Gesetzentwurfes verlassen können.“
Kritikpunkt am Hintze-Entwurf: Kompetenzüberschreitung des Bundesgesetzgebers
Der Entwurf einer Gruppe Koalitionsabgeordneter um Bundestagsvizepräsident Hintze überschreitet laut Gutachten die Kompetenzen des Bundesgesetzgebers zulasten der Länder. Der Entwurf wolle einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen, um das ärztliche Berufsrecht auszuhebeln. Dies bedeute aber einen Eingriffe in das den Ländern obliegende Standesrecht, so die Bundestags-Juristen. Hintze selbst geht weiter davon aus, dass der von seiner Gruppe vorgelegte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist. "Der Zweck der von uns angestrebten Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Stärkung der Patientenautonomie“, erklärte er. "In vergleichbarer Weise dient auch die Patientenverfügung der Stärkung der Patientenautonomie. Die Patientenverfügung ist ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch und somit bundesrechtlich geregelt, obgleich sie das ärztliche Handeln berührt.“
Auch Künast-Entwurf kompetenzrechtlich problematisch
Ähnliche Bedenken bezüglich einer Kompetenzüberschreitung gebe es auch beim Entwurf der Gruppe um Künast und Petra Sitte (Linke), der nur die kommerzielle («gewerbsmäßige») Suizidhilfe bestrafen will. Zudem monieren die Bundestagsjuristen, dass nicht ohne weiteres ersichtlich ist, ob möglicherweise Ärzte gewerbsmäßig handeln und sich damit strafbar machten. Der vierte Entwurf einer Abgeordneten-Gruppe um Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) taucht in dem Gutachten nicht auf. Dem Vernehmen nach ist er zwar verfassungskonform, aber nicht mehrheitsfähig.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Experten zweifeln an Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Entwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe. beck-aktuell, 27.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188811)



